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BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…Höhe nach bereits gewiss (Ungewissheitsmoment fehlt, da sowohl eine spätere Liquidierung als auch ein späterer Zeitausgleich gleich zu bewerten sind). Damit hat der Geschäftsführer gegenüber der X-GmbH eine Forderung, die in ihrer rechtlichen Qualität einer zB Darlehensforderung gleichkommt. Verzichtet der Geschäftsführer auf seine Forderung…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…im Zusammenhang mit der Umstellung der Bücher und Aufzeichnungen von Schilling auf Euro, der Umrechnung laufender Geschäftsfälle sowie der Selbstbemessung und der Entrichtung von Abgaben von besonderer Bedeutung. Umrechnungsregeln Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1999 werden die Umrechnungskurse von einem Euro im Verhältnis zu den…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Verurteilung zu einer Geldstrafe ist nicht nur wegen eines Finanzdeliktes, sondern auch wegen anderer strafrechtlich relevanter Delikte (zB schwerer Betrug, Urkundenfälschung) erfolgt. 1.2. Fragestellung Kann die im Zuge der Außenprüfung bekannt gewordene Darlehensforderung dem Gericht mitgeteilt werden? 1.3. Lösung Nach Art. 18 Abs…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…BGBl. III Nr. 182/2002, unter Progressionsvorbehalt freizustellen. In Zweifelsfällen kann der korrespondierenden Beurteilung zwischen den ausländischen und österreichischen Behörden besondere Bedeutung zukommen. Ein Nachweis, dass auch der andere Staat vom Vorliegen des Mittelpunkts der Lebensinteressen in diesem Staat ausgeht, könnte mittels eines Besteuerungsnachweises dieses…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…