…3 KStG 1988 iVm § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 98 Abs. 1 Z 3 erster Teilstrich EStG 1988 beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Ob auch abkommensrechtlich eine "Betriebstätte" besteht, wäre basierend auf Art. 5 Abs. 1 iVm Abs. 4 OECD-MA für beide Regionalbüros getrennt…
…im Krankheitsfalle und für die Gewährleistung des Unterhaltes im Alter dienen. Als inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) unterliegt der Konvent grundsätzlich mit seinen in § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 angeführten Kapitalerträgen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht (beschränkte KöSt-Pflicht der zweiten Art). § 21 Abs…
…welche nach § 6 Z 14 EStG 1988 als Tausch qualifiziert wird (vgl. KStR 2013 Rz 64 ff und 89 ff). Wechselt ein Betrieb gewerblicher Art von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht oder umgekehrt (zB durch Erlangen oder Wegfall der Begünstigungen der §§ 35 ff BAO für…
…über Anschaffungserfordernis und Dringlichkeit außer Zweifel steht Die Landesfeuerwehrverbände sind durch Landesgesetz eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen zugehende Kapitalerträge unterliegen daher der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art. Soweit ihnen die Verwaltung von öffentlichen Gelder zur Unterstützung von einzelnen Feuerwehren für den Ankauf von Ausrüstung…
…die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber weder Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben, noch beschränkt einkommensteuerpflichtige oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen mit Betriebsstätte im Inland sind, kommt die mit Erlass des BM Finanzen vom 27. Februar 2003, 50 0501/1-IV/03[3…
…aber weder Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben, noch beschränkt einkommensteuerpflichtige oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen mit Betriebsstätte im Inland sind, haben auch diese ihre Anmeldung persönlich bei einem Finanzamt vorzunehmen. Eine Anmeldung wie bei "inländischen" Unternehmern durch eine Wirtschaftstreuhandkanzlei mit anschließender Zusendung der Zugangskennungen…
…c) Ist der beschränkt Steuerpflichtige eine juristische Person, muss erklärt werden, dass nach Berücksichtigung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Aufwendungen kein körperschaftsteuerpflichtiges Einkommen in Österreich erzielt wird; weiters muss die steuerliche Erfassung jener Personen sichergestellt sein, die in Österreich mit Einkünften zur beschränkten Steuerpflicht zu erfassen…
…7 UStG 1994 am Ort der festen Niederlassung, somit in Österreich. 1.3.1.2.2. Zur Kleinunternehmerbefreiung Die Sonderregelung für Kleinunternehmer ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern kann von allen Unternehmern in Anspruch genommen werden, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland haben…
…ob ein Firmenwert angesetzt und steuerlich abgeschrieben werden kann? Weiters mit welchen Werten die Einlage (Gesamtbetrieb oder Summe der Einzelwirtschaftsgüter) angesetzt werden kann? Lösung: 1) Betriebe gewerblicher Art sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und stellen einbringungsfähiges Vermögen im Sinne des § 12 UmgrStG dar. Die Liebhabereiverordnung ist gemäß …
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
Nach LRL 2012 Rz 173 ist bei Betrieben und Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts Liebhaberei im Sinne von § 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
In Japan wurde mit Wirkung ab 1. Oktober 2014 eine neue Steuer (Local Corporation Tax) eingeführt, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird. Die Einführung dieser neuen Steuer hat denselben Effekt wie eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes. Mit den erzielten Steuermitteln sollen die Unterschiede des Steueraufkommens zwischen…
1. Körperschaftsteuer § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in…
…Gesellschafter besteht eine Nachrangigkeitserklärung. Es liegt weder eine im Grundbuch eingetragene Besicherung des Gesellschafterdarlehens vor noch gibt es eine eintragungsfähige Pfandurkunde. Im Grundbuch sind Pfandrechte für Banken eingetragen. 3.3. Fragestellung Unterliegen diese Zinsen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988? 3.4. Lösung Gewährt…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…dazu Abschnitt 4.) ist - anders als bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften - nicht erforderlich; dies gilt auch für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften. Entscheidend ist bei inländischen Anteilsinhabern ausländischer Körperschaften jedoch, dass die Tatsache des Vorliegens einer Einlagenrückzahlung oder einer offenen Ausschüttung durch entsprechende Unterlagen (zB ausländische Jahresabschlüsse…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…