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BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Eine Rechtswidrigkeit kann jedoch unabhängig davon vorliegen, ob eine diesbezügliche (dem aufgehobenen Bescheid zu Grunde liegende) Rechtsansicht in Widerspruch zu einem Erlass (zB EStR 2000, LStR 2002) steht. Soferne sich nicht anderweitige Gründe zeigen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Bescheidspruches ergibt - hiezu könnten sich…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…sich bei dem Bescheid vom 14. Dezember 2006 um einen wirksamen Nichtfeststellungsbescheid gehandelt hat: Ist die "mittelbare" Abhängigkeit im Sinn des § 209a BAO nur dann gegeben, wenn im Feststellungsverfahren eine meritorische Erledigung in Richtung einer (teilweisen) Stattgabe oder Abweisung ergeht? Führt auch eine Bescheidaufhebung im…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…verspätet zurückzuweisen. 35. Bescheidaufhebung - Antrag gemäß § 299 BAO, alte - neue Rechtslage 35.1. Bezughabende Norm § 299 BAO 35.2. Sachverhalt Ein Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO wird 2013 eingebracht. Es wird nicht angeführt, worin die Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides liegt. Der Antrag ist noch…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Jahr 2013 im Juli 2014 beim Finanzamt A (Sitz des Arbeitgebers). Es liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor. Die polnischen Arbeitnehmer waren nur im Jahr 2013 befristet für vier Monate in Österreich auf einer Baustelle im Finanzamtsbereich B tätig und wohnten in diesem Zeitraum bei einem Unterkunftgeber…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…In Einzelfällen erscheint der Schluss nahe liegend, dass unter Missbrauch des § 212a BAO nur ein Zahlungsaufschub bewirkt werden soll. 6.2. Fragestellung Wie kann dem rechtsrichtig und praktikabel begegnet werden? 6.3. Lösung Grundsätzlich wird bei Einlangen eines Antrages gemäß § 212a BAO nicht von vornherein…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…bereits vorgenommen worden ist, ein neuerlicher Prüfungsauftrag ohne Zustimmung des Abgabepflichtigen ua. nur zur Prüfung von Abgabenarten, die in einem früheren Prüfungsauftrag nicht enthalten waren, erteilt werden. Das Wiederholungsverbot bezieht sich auf Außenprüfungen bei demselben Betrieb (demselben Abgabepflichtigen) bezüglich solcher Zeiträume, die bereits einmal Gegenstand…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

…Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält.…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…3 BAO). Auch das Adressfeld (die Bescheidadressierung) bildet einen Teil des Bescheidspruches (§ 93 Abs. 2 BAO). Adressat des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO, der immer mehrere (zumindestens zwei) Personen betrifft und einheitlich (dh. gegen alle gerichtet) erlassen wird, könnte nicht nur eine Einzelperson sein. Zum Beispiel…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…wenn der Spruch des Bescheides rechtswidrig ist, sei es, dass er gegen Gesetze, gegen Verordnungen (iSd Art 18 Abs. 2 B-VG) oder gegen Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (Primärrecht oder Sekundärrecht wie zB Richtlinien oder Verordnungen) verstößt. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…98/14/0170; VwGH 29.5.2001, 2001/14/0033). 2.4 Verfahrenstitel Weitere Beispiele für im Ermessen liegende Maßnahmen, bei denen der Grundsatz von Treu und Glauben entscheidungserheblich sein kann: Aufhebung bei Rechtswidrigkeit des Bescheidspruches gemäß § 299 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 26…

BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…gewesen wäre oder weil sich Änderungen bei Bestandszinsenzahlungen gemäß § 3 Abs. 4 bis 6 COFAG-NoAG ergeben haben). § 14 Abs. 2 Z 2 COFAG-NoAG betrifft Fälle, in denen die Förderrichtlinie, auf welcher der Fördervertrag fußt, selbst aufgrund des Beihilfenrechts der Europäischen Union rechtswidrig ist…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

…Einhebung bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen zu bewilligen. 26. Aussetzung der Einhebung - von Anspruchszinsen 26.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 26.2. Sachverhalt Berufung/Vorlage gegen den Sachbescheid und Festsetzung von Anspruchszinsen (die Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ist nur mit der Unrichtigkeit des…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…295a BAO abänderbar sind nur Bescheide, die über den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches absprechen. Dies sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), gemäß § 202 BAO ergehende Haftungsbescheide (zB bei Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers für Lohnsteuer gemäß…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…4. Advance Ruling - Vorgehensweise bei nicht legitimiertem Antragsteller 4.1. Sachverhalt Drei Personen unterzeichnen einen Rulingantrag zu einem Sachverhalt. Es sind nur zwei der drei antragslegitimiert. 4.2. Frage Ist ein Bescheid zu erlassen und wenn ja, wie ist hinsichtlich des nicht legitimierten Antragstellers vorzugehen…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…die Einreichung der Abgabenerklärung eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen (§ 134 Abs. 2 BAO). Diese Nachfrist von mindestens einer Woche bei Nichtstattgabe des Antrages ist eine behördliche Frist iSd § 110 Abs. 2 BAO und somit wieder auf Antrag (unter Umständen auch wiederholt) verlängerbar…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

1. Unrichtigkeiten 1.1. Allgemeines Nach § 293 BAO können nur Fehler, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen sind, berichtigt werden. § 293 BAO ist nicht anwendbar, wenn die Behörde der Partei unterlaufene Fehler (zB offensichtlich unrichtige Angaben in der Abgabenerklärung) übernimmt (zB VwGH 23…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

…Rechtskraft (Ablauf der Berufungsfrist) vorgelegt wurde. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Bescheid nachträglich aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt wird, wie bei der Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO) oder der Bescheidaufhebung nach § 299 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 4. Februar 2008 &nbsp…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen, bekannt waren. Weicht der Bescheid von diesen Angaben ab, so wird der Rechtsmittelverzicht dadurch unwirksam. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur gültig…