… 201 Abs. 3 Z 3 BAO ist nicht anwendbar, weil eine geänderte Rechtsprechung keinen Grund für eine Bescheidänderung oder eine Bescheidaufhebung gem. § 295 BAO bildet. 2.2. Altlastenbeitrag wurde nicht selbst berechnet Sofern ein Bescheid nach § 201 BAO noch nicht ergangen ist, ist die geänderte…
…Rahmen einer Nachbescheidkontrolle (§ 299 BAO, § 16 EStG 1988, LStR 2002 Rz 349) 5.1 Sachverhalt Im Erstbescheid Einkommensteuer 2003 wurden Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von € 50.166,- gewährt. Im Rahmen der Nachbescheidskontrolle erfolgte eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO. In der neuen Sachentscheidung…
…299 BAO bereits abgelaufen ist, ihre rechtliche Existenz entzogen werden könnte, wäre es verfahrensrechtlich zulässig, die Verböserung ungeachtet des eingebrachten Rechtsmittels im Rahmen einer (amtswegigen) Bescheidaufhebung nach § 299 BAO vorzuziehen. Die Berufung wäre dann zwar als gegen den neuen Sachbescheid gerichtet zu werten (§ 274 BAO…
…vergeht bis zum neuerlichen Erlassen einer Berufungsentscheidung eine gewisse Zeit. 28.2. Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte Aussetzung der Einhebung automatisch weiter oder ist ein…
…dem Berufungsbegehren Rechnung trägt, ist die Berufung als gegenstandslos zu erklären (§ 274 zweiter Satz BAO). Eine Bindung an die im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung für den Ersatzbescheid besteht nicht (vgl. zum bisherigen § 299 BAO zB VwGH 19.6.2002, 99/15/0135). Daher kann die Unrichtigkeit…
…Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält.…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie ist die Aussetzung der Einhebung zu erledigen? 25.4. Lösung Gemäß § 212a Abs. 2 BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen…
Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017
…für Bescheidaufhebungen gemäß § 299 BAO idF vor dem AbgRmRefG 2002 durch die Oberbehörde nicht anwendbar. Die vorläufige Abgabenfestsetzung vom 31. Juli 1996 ist daher wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr abänderbar. Der Bescheid bleibt im Status der Vorläufigkeit. Zu 2: Gemäß § 200 Abs. 2 BAO…
…Abs. 1 BAO gestützte Änderungen durchgeführt werden, wenn bereits eine Berufung anhängig ist? 24.3. Lösung § 274 BAO gilt für "ersetzende" Bescheide. Dies sind vor allem nach § 200 Abs. 2, § 299 Abs. 2, § 307 Abs. 1 und § 295 Abs. 1 bis 3 BAO erlassene Bescheide…
…insbesondere aus § 209a Abs. 2 BAO ergeben. Danach steht der Eintritt der Verjährung der auf § 299 BAO gestützten Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides nicht entgegen, wenn die Abgabenfestsetzung mittelbar abhängt von der Erledigung einer gegen den Grundlagenbescheid (zB Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, bzw. "Nichtfeststellungsbescheid…
…Die Beschwerdevorentscheidung darf gemäß § 300 BAO bei sonstiger Nichtigkeit nicht gemäß § 299 BAO aufgehoben werden. Im Vorlagebericht wäre der Hinweis zu geben, dass aus Sicht der Abgabenbehörde die Beschwerde rechtzeitig eingebracht wurde. Da das BFG in weiterer Folge grundsätzlich mit Erkenntnis inhaltlich zu entscheiden hat…
…6. Einbringung und Verschmelzung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 7. Gemischte Schenkung | gestrichen | Selbstberechnung immer zulässig | 8. Tauschverträge über Grundstücke | 4. Tauschverträge über Grundstücke | Verkehrswertuntergrenze: Wert gem. § 26 Abs. 2 GGG | 9. Realteilung…
…eines Vorlageantrags? Sollte der Fristverlängerungsbescheid gemäß § 299 BAO aufgehoben werden? 22.4. Lösung Die beantragte Fristverlängerung konnte sich nur auf die Berufungsvorentscheidung beziehen (Verlängerung der Frist gemäß § 276 Abs. 2 BAO zur Stellung des Vorlageantrages). Fristverlängerungsbescheide sind auch dann wirksam, wenn sie rechtswidrig sind. Dies…
…vom 17. Mai 1994, Z 05 1501/1-IV/5/94, AÖF 1994/199, betreffend Änderung des § 125 BAO durch BGBl. Nr. 818/1993, ist aufgrund legistischer Änderungen der Bestimmung veraltet und daher aufzuheben. (5) Der Erlass des BMF vom 5. März 1999, Z 02…
Die folgenden Erlässe werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA-Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus den jeweils genannten Gründen überholt sind: Der Regelungsinhalt des Erlasses des BMF…
…der Einheitswerte erforderliche Erklärungen (§ 80 BewG 1955). Abgabenerklärungen liegen auch vor, wenn sie entgegen § 133 Abs. 2 BAO nicht unter Verwendung amtlicher Vordrucke eingereicht werden (VwGH 27.10.1988, 87/16/0161). Sie liegen weiters vor, wenn sie rechtswidrigerweise (zB unter Verletzung des § 42 Abs…
…besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden weiterhin im Zivilrechtsweg vollzogen (2. Abschnitt COFAG-NoAG). A…
…37 BAO nicht dazu führen, dass ein damals rechtzeitig gestellter Antrag nun als verspätet zu beurteilen ist. Da der Antrag 2013 rechtzeitig gestellt wurde, ist dieser auch 2014 noch als rechtzeitig gestellt anzusehen und ist nicht als verspätet zurückzuweisen. 35. Bescheidaufhebung - Antrag gemäß § 299 BAO…