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2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…AußStrG I2, § 153 Rz 15 sowieWinkler in Schneider/Verweijen, AußStrG § 154 Rz 15). Der Einzelrechtsnachfolger kann nicht Bescheidadressat einer behördlichen Erledigung sein, die eine Abgabenangelegenheit des Verstorbenen bzw. der Verlassenschaft trifft (vgl. UFS 10.9.2009, RV/1877-W/09). Bei geringwertigen Verlassenschaften gemäß § 153…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…80, 93 BAO Die "Bescheidfähigkeit" setzt die Parteifähigkeit im Zeitpunkt der Bescheidzustellung voraus. Der Bescheidadressat muss rechtsfähig sein. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Damit der Bescheid rechtswirksam ergehen kann, bedarf es darüber hinaus der Handlungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit, Prozessfähigkeit) des Bescheidadressaten…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…des Beschlagnahmebescheides befugt, auch den Bescheid über den Abgabenanspruch innerhalb der für die Einbringung der Bescheidbeschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid offen stehenden Frist mit Bescheidbeschwerde anzufechten. Dem Bescheidadressaten ist somit Kenntnis über den Abgabenanspruch (zweckmäßigerweise durch Übersendung einer Ablichtung des Abgabenbescheides) zu verschaffen. Wurde kein solcher…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Adressierung) nicht sämtliche Beteiligte anführen, denen einheitlich und gesondert festzustellende Einkünfte (nicht) zugeflossen sind, teilwirksam ergehen; d.h. wirksam gegenüber den genannten, als Bescheidadressaten tauglichen Einkünftebeziehern. Davon wird hier auszugehen sein (Feststellungsbescheid vom 14. Dezember 2006), wenn nicht andere (über § 93 Abs. 2 BAO hinaus)…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Jahren Verfahrensdauer weitere Berufungen eingebracht, mit der Begründung, dass die zugestellten Bescheide an das falsche Unternehmen (falscher Bescheidadressat) ergangen sind (A-Real GmbH); richtig wäre gewesen: Auto-GmbH als Rechtnachfolger der A-Real-GmbH. Der steuerliche Vertreter verwies in seiner Berufung auf "Ritz, BAO-Kommentar"…