…nach Rücksprache mit der Abgabenbehörde, den Betriebsstätten entsprechend den Beschäftigungszeiten zuzuordnen [zB: Landesmusiklehrer wird in mehreren Gemeinden in Landesmusikschulen (sofern Betriebe gewerblicher Art) während eines Monats tätig]. 5.6.3. Kurzfristige Betreuung von Betriebsstätten Rz 88 Werden Betriebsstätten in bloß zeitlich untergeordnetem Ausmaß von Dienstnehmern…
…sachlich nicht abspaltbar ist. Aus diesem Grund muss daher auf das Überwiegen abgestellt werden, wobei dieses allein schon bei Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten und der Verwendungszwecke der zu besichtigenden Objekte auf Seiten des Hoheitsbereiches gegeben ist. 4.1. Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG…
Bei Umgründungen kann im Hinblick auf die lohnsteuerliche Nahebeziehung des KommStG 1993 der Übergang der Dienstverhältnisse iSd § 2 KommStG 1993 auf die Rechtsnachfolger im Gleichklang mit dem lohnsteuerlichen Übergang (der Teile) des Unternehmens angenommen werden; siehe UmgrStR 2002 Rz 304, 595 ff, 1216 ff, 1467…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…