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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…denen sich Begünstigte des Trusts ergeben (zB "Side Letters") alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung notwendig sind Bestehen berechtigte Gründe gegen eine Übermittlung einer der oben genannten Urkunden an das Register, so kann gemäß …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen, in der gültigen Fassung. Berechtigte Gründe im Hinblick auf die betroffene Person können beispielsweise dann angenommen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Offenlegung der Urkunde zu dem unverhältnismäßigen Risiko…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…auch kein Antrag der Finanzprokuratur auf Aneignung einer erblosen Verlassenschaft gestellt wird und somit kein Gesamtrechtsnachfolger in die Rechte des Verstorbenen eintritt. Anstelle der Gesamtrechtsnachfolge tritt infolge eines entsprechenden Beschlusses des Bezirksgerichtes aufgrund der Übernahme bzw. Überlassung einzelner Vermögenswerte Einzelrechtsnachfolge ein. Der Berechtigte nach §§ 153…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Die Akteneinsicht gemäß § 90 BAO erfolgt nur auf Antrag der Partei. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist auch die belangte Behörde als Amtspartei zur Akteneinsicht berechtigt. Die Partei ist zur Akteneinsicht also nicht aufzufordern, ihr ist die Einsicht in die Akten lediglich zu gestatten (vgl…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…Bekanntlich hat der BFH die gewerbliche Prägung für Zwecke des internationalen Steuerrechts verworfen, weshalb die deutsche Finanzverwaltung nicht mehr berechtigtermaßen ein Besteuerungsrecht behaupten und durchsetzen kann. Darauf hat Österreich reagiert und anerkennt KG-Beteiligungen österreichischer Investoren an deutschen vermögensverwaltenden Gesellschaften nicht mehr als Betriebstätte (EAS…