Einleitung Einleitung Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007…
… 131 Abs. 1 Z 2 BAO und der Barbewegungsverordnung auf die genannten Abgabepflichtigen begrenzt, denen eine Einzelerfassung aufgrund Betriebsgröße oder Umstände der Geschäftsabwicklung nicht zumutbar erscheint. Bei Vorliegen von Einzelaufzeichnungspflicht bleibt jedem Steuerpflichtigen die Auswahl der Art der Erfassung (Grundlagensicherung) selbst vorbehalten[2]. Mindesterfordernis nach…
…für die Subsumtion unter Barzahlung ist, ob es sich um ein "Zielgeschäft" handelt. Reine Tauschgeschäfte sind nicht als Barumsätze in der Registrierkasse zu erfassen. 2.4.15. Barbewegung Barbewegungen sind Veränderungen des Bargeldbestandes. Darunter fallen alle Barein - und Barausgänge, aber auch das Auswechseln von Geldmünzen…