Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
… 77 Abs. 4a Z 2 EStG 1988 ist bei Nachzahlungen von laufenden Bezügen für das Vorjahr bis 15.2. möglich (dies gilt nicht für Nachzahlungen für das Jahr 2020). 8. Kontrollsechstel bei BUAK-Betrieben - Jahreszwölftel? In § 67 Abs. 5 EStG 1988 zweiter Teilstrich finden sich…
…Verträge, Bauzeitpläne, Gemeinderatsbeschlüsse udgl.). Zur Baukanzlei siehe Rz 141. 4.3.2. Weniger als sechs Monate Rz 47 Bauausführungen sind auch dann als Betriebsstätte anzusehen, wenn zwar zunächst mit einer Bauausführung von mehr als 6 Monaten zu rechnen war, aber die tatsächliche Dauer - entgegen der…