…0192; VwGH 29.3.2006, 2001/14/0091), der Austausch des Bescheidadressaten (vgl. zB VwGH 25.5.2005, 2003/17/0017), den im angefochtenen Bescheid genannten Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen Wiederaufnahmsgrund zu ersetzen (vgl. zB VwGH 2.2.2000, 97/13/0199), eine Artfortschreibung vorzunehmen…
Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern Sachverhalt Die Muttergesellschaft A gewährt jeweils knapp vor Ende des Bilanzstichtages unverzinsliche Darlehen an 100-prozentige Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften verwenden diese Darlehen für Gesellschaftereinlagen in nachgeordnete Gesellschaften. Die unverzinslichen Darlehen von ca. Euro…
…in) der X GmbH u. atyp. St. z.Hd. Zustellbevollmächtigte(r) des A"; 3. und ebenso an alle übrigen Gesellschafter (Austausch von "A" durch "B", "C", ...)? Oder muss der Feststellungsbescheid für das Jahr 2007 in Gleichschriften gerichtet werden an: "Hr. u. Fr. A+B+C+…