…2 lit. a EStG 1988 ) ist. § 94 Z 11 EStG 1988 kommt im Fall der Auszahlung durch ein Kreditinstitut für Dividenden aus den Beteiligungen der PE KapGes zur Anwendung ebenso wie die Anrechnungsmöglichkeit ausländischer Quellensteuer nach der Auslands-KESt-VO ( BGBl. II Nr. 92/2012…
…Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang (EAS 2527). Die Aussagen von Rz 39e des zitierten…
…akuten Katastrophen im In- oder Ausland tätigen, steuerlich als Betriebsausgaben abzuschreiben (EStR 2000 Rz 4836 ff). Als Katastrophenfall kommen u.a. kriegerische Ereignisse in Betracht. Der Spendenabzug nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 ist betraglich nicht begrenzt. Voraussetzung für die steuerliche Behandlung als…
…Ausschüttungen der ausländischen Tochterkörperschaft an die österreichische GmbH sind daher nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 bei der österreichischen GmbH steuerpflichtig. Eine im Ausland entrichtete Steuer, die als Vorbelastung der Ausschüttungen anzusehen ist, ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 6 KStG 1988 anzurechnen. 5.5…
…bereits vor Ablauf der in § 94a Abs. 1 Z 4 EStG 1988 festgesetzten einjährigen Behaltefrist gestellt und genehmigt werden, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet ist und beim zuständigen Finanzamt keine Zweifel bestehen, dass die Mindestbehaltedauer eingehalten werden wird und allenfalls die KESt…
…bisher als KESt-pflichtige Ausschüttung nicht der ganze für das Objekt angefallene Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand (so genannte "Wurzelberichtigung") sondern nur die Differenz zwischen der angemessenen und der vereinbarten Miete besteuert (soferne eine Differenz überhaupt festgestellt wurde). Wiesner (RWZ 2007, 359) kritisiert diese Vorgangsweise und würde…
…um eine Nachversteuerung auszulösen. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige von einer tatsächlichen Verlustverwertung im Ausland absieht, weil ihm diese (verglichen mit den tax holidays) nur geringere Steuervorteile bringen würde. Da der Verzicht auf die Verrechnung der angefallenen Verluste mit ausländischen Gewinnen zum Zeitpunkt…
…deren Ansässigkeit aufgrund eines DBAs im Ausland gelegen ist, wäre daher die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung zu versagen. Erforderlichenfalls wäre über die Versagung durch Bescheid abzusprechen. Sollten erhebliche Zweifel an der Ansässigkeit in Österreich bestehen, könnte diese Frage noch vor Erlassung eines Bescheides im Wege eines…
…auch Flüge nach Italien, die Schweiz oder Frankreich gebucht (Reichweite des Hubschraubers ca. 450 km). Die Landung bzw. Eine Zwischenlandung erfolgt dann im Ausland. Lösung Die für das Bordpersonal von Flugzeugen geltende Sonderregelung des Art. 15 Abs 5 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002…
…iSd § 4 Abs 12 EStG 1988, sondern eine Ausschüttung vorliegt, die die KESt-Pflicht (Endbesteuerung) auslöst. Diese Ausschüttungsfiktion trifft nur natürliche Personen, bei Körperschaften liegt - wie oben erwähnt - die sachliche Befreiung des § 10 Abs 1 KStG 1988 vor. Siehe weiters Rz 6907ff EStR 2000. c) …
… 6.4. Lösung Bezieht eine im Ausland ansässige natürliche Person Dividenden- und Zinseneinkünfte aus Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…KöSt entfallen, soweit sie auf positive Einkünfte aus dem Leasinggeschäft mit Tschechien entfällt? b) Oder ist eine Anrechnung auf die anteilige österreichische KöSt sämtlicher Einkünfte aus Tschechien zulässig? 5.4. Lösung Zur Frage der Anrechnung tschechischer Quellensteuer auf Leasingraten wurde in EAS 3127 (BMF vom…
…41 Abs. 4 FLAG 1967). Kommunalsteuer fällt für private Haushalte nicht an. Für die Bereitstellung von Kost und Quartier ist der Sachbezugswert für die volle freie Station in Höhe von 196,20 Euro pro Monat bzw. 98,10 Euro für einen halben Monat bzw. 6…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt: (1) Im Rahmen von Verständigungsverfahren mit Deutschland, Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…a UNO-Amtssitzabkommen, § 4 BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich usw.) und Art. 49 Abs. 1 der Wiener Konsularkonvention grundsätzlich in gleichem Umfang wie Diplomaten von der Einkommensteuer befreit (EStR 2000 Rz 316, EAS 240). Diese Befreiung gilt jedoch gemäß Art…
…einer am 13. Juli 1995 verabschiedeten Empfehlung den Mitgliedstaaten der OECD ua empfohlen, dass ihre Steuerverwaltungen bei der Überprüfung sowie bei der gegebenenfalls erforderlichen Berichtigung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen für Zwecke der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte die Grundsätze im Bericht 1995 befolgen, um Fremdpreise…
…Z 33 ff der Einleitung zum OECD-Kommentar dargelegten Überlegungen. Sonach ist der revidierte Kommentar in seiner jeweils geltenden Fassung auch auf vor der jeweiligen Kommentarrevision abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen unter Beachtung des Gesamtzusammenhangs der Abkommensbestimmungen insoweit anzuwenden, als die dem Kommentar zugrundeliegende Bestimmung des Musterabkommens in…
…Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils…