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BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…224 Abs. 3 BAO. Die rechtskräftige Bestätigung des (Zwangs-)Ausgleichs (nunmehr Sanierungsplan) des Primärschuldners steht der Haftungsinanspruchnahme auch für die Ausgleichsquote (nunmehr Sanierungsplanquote) übersteigende Abgabenschulden nicht entgegen. Für die Uneinbringlichkeit sprechen insbesondere die Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens, die Aufhebung…

BMF-010203/0555-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0555-VI/6/201022.10.2010

…des Konkursverfahrens stellt der Gemeinschuldner den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleiches (§ 140 Abs. 1 KO). Im Jahr 02 wird der Zwangsausgleich durch das Konkursgericht bestätigt (Ausgleichsquote 20%). Fragestellung 1. Werden in den oben genannten Fällen die atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisse beendet? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…99/14/0242). Siehe auch § 224 Abs. 3 BAO. Die rechtskräftige Bestätigung des (Zwangs)Ausgleichs des Primärschuldners steht der Haftungsinanspruchnahme auch für die Ausgleichsquote übersteigende Abgabenschulden nicht entgegen (zB VwGH 29.7.2004, 2003/16/0137; VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). 2.4…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Sachverhalt: (KöStR verweisen unter Rz 654 auf die EStR Rz 1007, wo sich wiederum ein Verweis auf die oben zitierte Randzahl befindet) Das Einkommen 2002 beträgt € 10.072,95 und enthält einen (anzuerkennenden) Sanierungsgewinn iHv € 8.648,51. Die Ausgleichsquote beträgt 40%. Gem. …

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…