RIS AI
20 Treffer507 msnur geltende Fassungen
04 0101/31-IV/4/04Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/31-IV/4/0423.08.2004

…Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. November 1989, Zl 04 0101/137-IV/4/89, AÖFV Nr. 306/1989, betreffend Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen wird aufgehoben. 23. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…ist (VwGH 2.7.2002, 96/14/0076). Dies geschieht nach RAE Rz 1216 (Richtlinien für die Abgabeneinhebung) zweckmäßigerweise durch Zusendung einer Ausfertigung oder Ablichtung des an den Erstschuldner gerichteten Abgabenbescheides (gegebenenfalls einschließlich einer an den Erstschuldner gerichteten Beschwerdevorentscheidung). Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Haftungsbescheid …

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

… VwGH 28.01.2005, 2001/15/0092) überhaupt nicht wirksam. Siehe jedoch letzter Absatz dieses Abschnittes (Zustellung je einer Ausfertigung an jeden Gesellschafter). Zur Rechtswidrigkeit auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheide mangels Wirksamkeit des Grundlagenbescheides siehe Abschnitt 1.1 der Richtlinien zur Änderung gemäß…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…14 GebG je Ausfertigung zu vergebühren, auch wenn die zweifache Vorlage nicht notwendig wäre? Lösung: Nein. Die Gebührenschuld auf Grund eines amtlichen Gebrauchs von ausländischen Urkunden im Inland kann bei jeder Vorlage bei einer Behörde nur einmal entstehen, auch wenn diese in mehreren Ausfertigungen (Originalen…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…GebG). 3.3 § 14 TP 5 GebG - Mehrfache Ausfertigung von Beilagen Sachverhalt: Einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung in NÖ werden die erforderlichen Beilagen ohne gesetzliche Verpflichtung in 3-facher Ausfertigung vorgelegt. Eine Ausfertigung ist für den Akt bestimmt, eine zur Dokumentation im Wasserrechtsbuch…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

  Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…

02 2251/3-IV/2/00Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 und 132 BAO, jeweils Abs. 3, letzter Satz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2251/3-IV/2/0003.07.2000

…Die Abgabepflichtigen gesetzlich auferlegten Geheimhaltungspflichten sind auch bei der Zurverfügungstellung von Datenträgern zu beachten (siehe auch Abschn. 1.5.1 Dienstanweisung Betriebsprüfung). Die Vorsorge für den Schutz der Daten obliegt dem Abgabepflichtigen. 3. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Koller Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

  Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

…3. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Nolz Für die Richtigkeit der Ausfertigung: a [1)] Die vollständige Unverbindlichkeitsklausel (als grundsätzlich "letzte Tz" des Erlasses) ist im Bausteinsystem aufgebaut und lautet zutreffendenfalls: " Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des BM Finanzen / der FLD für ... zur / über ..…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

04 1482/49-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/49-IV/4/0006.09.2000

…im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass wird im AÖF veröffentlicht. 6. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

04 1482/5-IV/4/77Steuerliche Behandlung von deutschem Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/5-IV/4/7714.07.1977

…1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der Einkommensteuer befreit. Derartige Bezüge müssen jedoch gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440/1972, für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 0101/62-IV/4/92Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/62-IV/4/9207.07.1992

…gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien; sie wird aber nach Völkerrecht in Großbritannien von der Besteuerung freigestellt. 7. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…

04 1482/27-IV/4/90Österreichisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen; Amtshilfevertrag/Steuer; Erweiterung des territorialen Geltungsbereiches auf das Gebiet der ehemaligen DDR ab 1. Jänner 1991
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/27-IV/4/9020.11.1990

…BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ost-Berlin) umfasst.   20. November 1990 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

04 2541/3-IV/4/84Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen für Bezieher italienischer Sozialversicherungspensionen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2541/3-IV/4/8420.11.1984

…bemerkt, dass die Bestimmungen dieses Erlasses sinngemäß auch auf Pensionszahlungen im Rahmen des Geltungsbereiches des am 29. Juni 1981 unterzeichneten österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung finden können.   Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   1 Anmerkung: Dieser Vordruck kann im AÖF Nr. 261/1984 eingesehen werden.

2024-0.081.962Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.081.96213.02.2024

  Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem…

BMF-010221/0342-IV/2007Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0342-IV/200725.05.2007

Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…

BMF-010221/0020-IV/4/2006Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen an Personengesellschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0020-IV/4/200606.02.2006

  Der Erlass vom 23. August 2004, AÖFV. Nr. 230/2004, über die Erteilung von Ansässigkeitsbestätigungen wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 5 wird als neuer Absatz 6 angefügt: (6) Wird glaubhaft vorgebracht, dass für Einkünfte einer inländischen Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme…

04 1482/52-IV/4/99Auslegungsfragen zum DBA Deutschland; Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999; Information betreffend Aufhebung der deutschen "Werkvertragsabgabe"
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/52-IV/4/9923.08.1999

…bereits einbehaltene und abgeführte Steuern sofort zu erstatten, soweit die Freistellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zuständig für die Erstattung ist das deutsche Finanzamt, an das die Steuer abgeführt wurde (Finanzamt des Vergütungsschuldners).   23. August 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: