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BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…der Pfleglinge und/oder durch Tagsätze von Sozialversicherungen und Körperschaften öffentlichen Rechtes ausfinanziert. Das Pflegeheim ist als mildtätig anzusehen. Die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen Wachstums,…

BMF-010203/0411-VI/6/2015Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0411-VI/6/201509.08.2016

…eines Kindes, wenn die Eltern sich diese nicht leisten können, Mietkostenersatz für 6 Monate für eine Familie in Armut durch eine Spende in dieser Höhe, Spende für eine Hochwasseropfer-Bleibe für eine Familie, Bezahlung eines behindertengerechten Fahrrades für ein behindertes Kind. Sonstige Projekte, die nur…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…zur Deckung des Pflegebedarfs, zur Geltendmachung von Ansprüchen, die aus Anlass von Alter, Krankheit, Behinderung oder Armut zustehen (Pflegegeld, Sozialhilfe und dgl.) der Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung (unter gewissen Umständen). Alle Vertretungshandlungen können nur für diese, notariell registrierten Bereiche vorgenommen werden. Im gegenständlichen Fall…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…oder einem gewillkürten Parteienvertreter der Miteigentümergemeinschaft 4.4. Verlassenschaftsverfahren ohne erbantrittserklärte Erben Wird das Verlassenschaftsverfahren nicht in Form einer Verlassenschaftsabhandlung geführt, sondern armutshalber abgetan oder an Zahlungs statt überlassen, bleibt nach herrschender Auffassung die ruhende Verlassenschaft grundsätzlich bestehen. Um wirksam im Abgabenverfahren handeln zu können …