…8 AngG bzw.§ 1154b ABGB) vorgesehen. 2. Berechnung des Verdienstentganges § 32 Abs. 3 EpiG sieht vor: Die Vergütung für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ist nach dem regelmäßigen Entgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes, BGBl. Nr. 399/1974, zu bemessen. Die Arbeitgeber haben ihnen…
…tätig, ist nach den allgemeinen Kriterien des § 47 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu prüfen, ob hier auf Grund der ausgeübten Tätigkeit ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet…
…2 Z 4 lit. a VersStG) Wohnsitz und nicht bloß "einen" von mehreren Wohnsitzen hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist maßgeblich. Primär sind Familienverhältnisse zu berücksichtigen, erst in zweiter Linie Arbeitsverhältnisse. 3. § 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG Versicherung für Arbeitnehmer bei ausländischer…
…alle Berufsgruppen. b. Sonderfälle inkl. Heimarbeit (Home Office) 8. Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei einem ganzjährig bestehenden Arbeits-Verhältnis das Ausmaß von 45 Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die Grenzgängereigenschaft. Hierbei zählen Krankheits- oder Urlaubstage sowie Elternkarenz bzw. Elternzeit nicht als Tage…
…persönlichen aktiven Tätigkeit des früheren Tätigkeitsstaats herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. Abfertigung (Abfindung) und Urlaubsentschädigung: Eine gesetzliche oder freiwillige Abfertigung / Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in jenem Staat der Besteuerung…
…Tages-Grenze auf höchstens 20 Prozent der tatsächlichen Arbeitstage 19.Zusätzlich zur 45-Tages-Grenze dürfen gemäß Ziffer 8 Satz 3 des Protokolls zum Abkommen die Tage außerhalb der Grenzzone höchstens 20 Prozent der tatsächlichen Arbeitstage im Rahmen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses während eines Kalenderjahres betragen…
…auch steuerrechtlich liegen zwei getrennte Arbeitsverhältnisse vor. Da die karenzierte Beschäftigung nicht beendet ist und auch keine Vorbeschäftigung insoweit darstellen kann, sind die laufenden Bezüge und die sonstigen Bezüge daraus für das parallel geführte Beschäftigungsverhältnis ohne Belang. Betreffend das karenzierte Arbeitsverhältnis unterbleibt eine allfällige Nachversteuerung…
…Dienstleistungen im Kernbereich, zu denen man sich im Hinblick auf Artikel 8 EMRK gerade nicht verpflichten kann, kein zivilrechtliches Arbeitsverhältnis begründet werden. Soweit Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage ergangen ist, ob das Erbringen von Sexdienstleistungen eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes darstellt, können die…
…1988, dann gehören auch jene Teile, die wie ein laufender Bezug nach dem Lohnsteuertarif besteuert werden, nicht zur Bemessungsgrundlage (VwGH 22.09.2005, 2001/14/0034). Für Arbeitsverhältnisse, die dem BMSVG unterliegen und Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse begründen, kommt die Steuerbegünstigung gemäß § 67 Abs…
…persönlichen aktiven Tätigkeit des früheren Tätigkeitsstaats herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. Abfertigung (Abfindung) und Urlaubsentschädigung: Eine gesetzliche oder freiwillige Abfertigung / Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in jenem Staat der Besteuerung…
…Lehrlinge, Heimarbeiter und leitende Angestellte sind einzubeziehen. Ebenso sind beispielsweise Teilzeitbeschäftigte voll bei der Berechnung der Arbeitnehmeranzahl zu berücksichtigen. Ruhende Arbeitsverhältnisse (zB Karenz nach dem Mutterschutzgesetz, Präsenzdienst) fallen nicht in die Berechnung. Die (größenabhängige) Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses (nach § 246 Abs…
… Lösung In EAS 2800 wurde seitens des BMF zu einem in Bezug auf die Form des Arbeitsverhältnisses vergleichbaren Fall eines in Deutschland ansässigen und von einem deutschen Luftfahrtunternehmen an ein österreichisches Luftfahrtunternehmen zur Arbeitsausübung überlassenen Piloten folgende Rechtsansicht vertreten: "Wird von einem deutschen Luftfahrtunternehmen ein…
…die noch aus der persönlichen aktiven Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. Zahlungen für das Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung anzusehen. 6…