…gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 einzubeziehen: Wochengeld gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 Das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sowie Ersatzleistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 Einkünfte aus einer begünstigten Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1…
…Behandlung von unbegrenzter Dauer abdecken. Weiters fallen nicht darunter: freiwillige Versicherungen, Familienbeihilfen- oder Kinderbetreuungsgeldbezug, Sozialhilfebezug Der Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld) ist im Bereich des anwendbaren Rechts (Art. 11) einer Beschäftigung gleichgestellt, aber es bestehen dort Sonderregelungen (siehe unter Pkt…
…die Höhe der Einkommensteuer bei einer gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 vorzunehmenden Umrechnung steuerpflichtiger Einkünfte auf einen Jahresbetrag ist die Höhe von dort genannten Bezügen (zB versicherungsmäßiges Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) bedeutsam. Ändert sich die Höhe solcher Bezüge nachträglich (zB bei rückwirkender Berichtigung von Arbeitslosengeld; vgl §…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…