…126). 6.5. Arbeitskräfteüberlassung 6.5.1. Allgemeines Rz 103 Die Arbeitskräfteüberlassung des KommStG 1993 knüpft nicht an ein bestimmtes Gesetz an, zB Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, oder Gewerbeordnung. Unter die Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräfteverleih, Dienstleistungsservice, Leiharbeit, Personalbereitstellung, Personalgestellung, Personalleasing, Personalvermietung, Manpower-Leasing, Zeitarbeit ua…
… hierzu gehört insbesondere die Definition des wirtschaftlichen Arbeitgebers. Bei den Konsultationsgesprächen wurde Einvernehmen erzielt, dass bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung in der Regel der Arbeitskräfteverleiher Arbeitgeber bleibt. Bei der Arbeitskräfteentsendung innerhalb verbundener Unternehmen ist die Arbeitgebereigenschaft nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Österreich: wirtschaftliche Betrachtungsweise) zu beurteilen. Weiterhin besteht…