Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
…Gehaltsumwandlung vor. Kein Pendlerpauschale für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, steht künftig kein Pendlerpauschale zu. Diese Änderung tritt abweichend von den übrigen Änderungen…
…hat der Auftraggeber (die zu betreuende Person oder deren Angehörige) die Pflichten des Arbeitgebers wahrzunehmen. Verpflichtungen des Arbeitgebers (Auftraggebers): Vor Dienstbeginn ist die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anzumelden. Der Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) ist selbst zu berechnen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger abzuführen. Die Lohnsteuer…
…im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) kommt daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies hat zur Folge, dass die 183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat…
…VwGH stützt seine Auslegung des abkommensrechtlichen Begriffs "Arbeitgeber" vor allem auf den Umstand, dass der Arbeitslohn vom Nutzer der Arbeitskraft wirtschaftlich getragen wird. Deshalb ging das BMF davon aus, dass sich diese Auffassung (wirtschaftliche Tragung des Arbeitslohns führt zur Arbeitgebereigenschaft) auf Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistung…
…Z 8 AZG) nicht geführt. Die Fahrten zwischen Wien und der SK s.r.o. sind nicht durch ein Fahrtenbuch dokumentiert. Herr A begehrte im Rahmen der Veranlagung - abweichend von den Lohnzetteln der Arbeitgeberin (volle Besteuerung in Österreich gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR) …
…kann. Da die Dienstnehmerin im Zeitpunkt der Übertragung die volle Verfügungsmacht erhält, gilt die Leistung als zugeflossen und ist somit im Zeitpunkt des Zuflusses bei der Dienstnehmerin steuerpflichtig. Soweit die Leistung auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, ist…
…darin enthaltener Hinweis auf UFS 18.12.2007, RV/0089-W/05). Eine Pflicht des Arbeitnehmers, den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen, wird in dieser Branche daher nur in jenem Ausmaß vorausgesetzt, als dies rechtlich zulässig ist. Im Kernbereich der Tätigkeit der Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister…
Die gegenständliche Information betrifft die Frage, wie Vergütungen für den Verdienstentgang, die an Arbeitnehmer geleistet werden, bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu behandeln sind. 1. Allgemeines Das Epidemiegesetz 1950 (BGBl. Nr. 186/1950, EpiG) sieht in den §§ 7 und 17 unter bestimmten Voraussetzungen die…
…Abs. 2 lit. b OECD-MA sind in einem Vertragsstaat ansässige Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber im anderen Vertragsstaat tätig werden, grundsätzlich im Arbeitgeberstaat zu besteuern. Der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers hat die Vergütung - abhängig vom jeweiligen Methodenartikel - unter Progressionsvorbehalt freizustellen (zB Art. 23 Abs. 2…
…Zuteilungsregel der österreichischen DBA, die dem Art. 15 OECD-MA nachgebildet sind. Ist ihr Arbeitgeber die österreichische Bildungseinrichtung, wird das Besteuerungsrecht Österreich selbst dann zugeteilt, wenn die inländische Lehrtätigkeit nur tageweise stattfindet. In zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen sind allerdings Steuerbefreiungen für ausländische Gastlehrer vorgesehen, wobei in solchen…
…Sinne von Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-liechtensteinischen Abkommens vom 5. November 1969 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) bei liechtensteinischen Arbeitgebern beschäftigt sind, haben bei ihrer Besteuerung in Österreich nach Maßgabe von § 68 Abs…
…Artikels 18 Absatz 1 und 4 des Abkommens erzielt: Die in Deutschland an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder eine kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungseinrichtung zu leistenden Beiträge durch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) oder deren Arbeitgeber sind keine gesetzlichen Pflichtbeiträge nach Sozialversicherungsgesetzen…
…Punkt aufzunehmen. Auch eine Information des Grenzgängerverbandes erscheint wichtig. 2. Entsendung eines im Inland ansässigen Dienstnehmers ins Ausland und (zeitweiser) Verlust des Besteuerungsrechts auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens 2.1. Sachverhalt Ein Arbeitgeber entsendet seinen Mitarbeiter ins Ausland (keine begünstigte Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Z…
…der für das Antreten bezahlt; b) wenn sie zu einem Pflichtspiel antreten und die Spieler dafür von ihrem Sportverein (Arbeitgeber) weiter Bezüge erhalten - laufende Entlohnung und Prämien für das Antreten in Österreich; c) wenn sie in Österreich ein Trainingslager abhalten und auch in dieser Zeit…
…der Grenzzone tätig wird. 25.Beispiel 5 - Arbeitgeberwechsel: B ist in Deutschland ansässig und hat seinen Hauptwohnsitz ganzjährig im deutschen Teil der Grenzzone. Vom 01.01. - 11.05. übt er seine Tätigkeit in den Räumlichkeiten seines österreichischen Arbeitgebers (öAG 1) außerhalb der Grenzzone aus (50…
…der Grenzzone beschäftigt, so geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, a) wenn der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist und in dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist, oder b…
…Beschäftigung nicht regelmäßig, sondern nur sporadisch ausgeübt wird. Bloße Gelegenheits- oder Gefälligkeitsarbeiten (dafür könnte ein persönliches Naheverhältnis zum Arbeitgeber sprechen) fallen daher nicht darunter. Bei einer Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze ist daher eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (möglicher Beobachtungszeitraum könnte ein Kalenderjahr sein). Dazu sind die…
… 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern. Wurden im laufenden Kalenderjahr insgesamt weniger sonstige Bezüge als das Kontrollsechstel begünstigt versteuert, hat der Arbeitgeber den nicht ausgeschöpften Differenzbetrag auf das Kontrollsechstel durch Aufrollen nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu versteuern. Das Gesetz spricht somit vom…
…12 Z 2 UStG 1994, UStR 2000 Rz 489 3.2. Sachverhalt Ein deutscher Arbeitgeber beschäftigt einen Dienstnehmer mit Hauptwohnsitz in Österreich und stellt ihm ein Firmenfahrzeug (PKW, angeschafft in Deutschland mit Vorsteuerabzug) zur Verfügung. Dieses darf der Dienstnehmer auch für private Fahrten benützen (Sachbezug…