…der Arbeitskraft wirtschaftlich getragen wird. Deshalb ging das BMF davon aus, dass sich diese Auffassung (wirtschaftliche Tragung des Arbeitslohns führt zur Arbeitgebereigenschaft) auf Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistung) beschränkt und nicht auch bei Aktivleistungen Geltung besitzen soll (vgl. dazu auch Z 1). Auch bei Assistenzleistungen muss…
…Frage noch nicht näher eingegangen werden. Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft wäre auch der Frage der steuerlichen Behandlung der in Rede stehenden Vergütungen in der Slowakei Bedeutung beizumessen. Sofern die Arbeitgebereigenschaft der österreichischen Muttergesellschaft auch auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens als gegeben anzusehen ist…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…Kundmachungen, EAS-Auskünfte), die noch auf der Gleichbehandlung der Arbeitgebereigenschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht und Abkommensrecht beruhen und damit der in diesem Erlass wiedergegebenen und interpretierten Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes widersprechen, sind überholt und nicht mehr anzuwenden. Dies gilt nach Herstellung des Einvernehmens mit der Schweiz…
…AÖFV Nr. 87/1993 (Arbeitgebereigenschaft bei der internationalen Arbeitskräftegestellung) gibt die OECD-Ansicht zur Arbeitgebereigenschaft bei der internationalen Arbeitskräftegestellung wieder und verweist auf den OECD-Musterkommentar in der Fassung vom 01.09.1992. Da Österreich bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen die jeweils geltende Fassung des…
…Dienstnehmers bleibt. Diese Voraussetzung ist in der Regel bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung erfüllt. In übrigen Fällen ist die Arbeitgebereigenschaft nach wirtschaftlichen Gesichtpunkten zu prüfen. Nach deutscher Rechtsauffassung wird der Begriff "Arbeitnehmerüberlassung" nur im Sinne "einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung" verwandt und schließt Fälle konzerninterner Arbeitnehmerentsendung aus. In…
…04 1482/6-IV/4/98, AÖF Nr. 70/1998) betr. internationale Personalentsendung). Steht die Arbeitgebereigenschaft des entsendenden Unternehmens fest, dann bedarf es der weiteren Abgrenzung, ob der Fall einer Arbeitskräftegestellung oder der Fall einer Assistenzleistung vorliegt. Im erstgenannten Fall erbringt das entsendende Unternehmen eine…
…so tritt er damit lediglich als befugter Vertreter für das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen auf. Ein Übergang der steuerrechtlichen Arbeitgebereigenschaft auf den Gestellungsnehmer (Beschäftiger) wird dadurch nicht ausgelöst. (32) Einzelheiten über die Anwendungsgrundsätze können einem Informationsblatt entnommen werden, das diesem Erlass als Beilage angeschlossen ist. 2.6…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…
1. Steuergegenstand (§ 1 KommStG 1993) Rz 1 Der Kommunalsteuer (KommSt) unterliegen die Arbeitslöhne (Rz 55 ff), die jeweils in einem Kalendermonat (Rz 154 ff) an die Dienstnehmer (Rz 2 ff) einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte (Rz 38 ff) des Unternehmens (Rz 21 ff) gewährt…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
1. Die Behandlung des Arbeitslohns im Zusammenhang mit im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern…