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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…und Europäische Gesellschaften). Im anglo-amerikanischen Rechtskreis kommen auch sog. Share- bzw. Stock-Certificates als Nachweis für Anteilsrechte an einer Gesellschaft in Frage. Subsidiär sind je nach Rechtsform auch andere, nach landesüblichen Rechtsstandards verfügbare, objektive Informationsquellen zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse heranzuziehen, wobei die Zuverlässigkeit und…

BMF-010203/0260-VI/6/2010Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei ausländischen Versicherungsprodukten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0260-VI/6/201023.04.2010

…in bestimmte Fonds im Vordergrund. Die Angabe der Kapitalanlagefonds, in die investiert wird, ist (notwendiger) Vertragsinhalt dieser Lebensversicherung. Den einzelnen Versicherungsverträgen werden konkrete und eindeutig identifizierbare Anteilsrechte zugeordnet, das Versicherungsunternehmen trägt nicht das Kapitalanlagerisiko. Zugelassen sind nur externe Fonds, dh. die Veranlagung in die verschiedenen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Der Bundesminister als Organwalter ist daher nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, selbst wenn mit dem Amt eines Bundesministers kraft gesetzlicher Anordnung die alleinige Ausübung der Anteilsrechte an einer Gesellschaft verbunden ist. Der Bundesminister übt in seiner Rolle als Organ der Vollziehung daher keine Kontrolle für…