…Die Zinsen, die diese Wertpapiere abwerfen, unterliegen dem KESt-Abzug und sind endbesteuerungsfähig. Sie werden a) nicht in die Veranlagung einbezogen, b) (freiwillig) unter Anrechnung der KESt in die Veranlagung einbezogen. 2 A, B und C sind an der bilanzierenden ABC-KG beteiligt. Diese hält…
…eine 10-prozentige fiktive portugiesische Steuer auf die österreichische KESt anzurechnen; österreichische Betriebe, die in portugiesische Anleihen veranlagen, sind nicht berechtigt, durch bloße Verweisung auf Artikel 23 Abs. 3 des Abkommens die Anrechnung einer fiktiven 10-prozentigen portugiesischen Steuer auf die veranlagte österreichische Einkommen- / Körperschaftsteuer…
…entfällt. Erleidet der Abgabepflichtige im Jahr 2007 jedoch insgesamt einen Verlust, so kann mangels inländischer Steuer eine Anrechnung der Quellensteuer im Jahr 2007 nicht vorgenommen werden. Die im Jahr 2007 erzielten ausländischen Lizenzeinkünfte kürzen jedoch den Verlustvortrag für das Jahr 2008 und die Folgejahre. In…
…08.1998, Z 04 0101/41-IV/4/98, AÖFV Nr. 157/1998 zur steuerlichen Behandlung von Zinsen ausländischer Wertpapiere mit inländischer kuponauszahlender Stelle bezieht sich auf die Verordnung zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen (BGBl. II Nr. 43/1998), die durch…
…nach § 48 Abs. 5 BAO antragsbezogen eine unilaterale Entlastungsmaßnahme im Wege der Anrechnung der in Russland erhobenen Steuern unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrags gewährt werden. Die Anordnung einer solchen Entlastungsmaßnahme setzt die Erforderlichkeit des Ausgleichs einer in- und ausländischen Besteuerung im Sinne einer bereits eingetretenen, echten…
…in Bezug auf Lizenzeinkünfte kommt die Anrechnungsmethode zum Tragen. Sonderausgaben sind in Höhe von 260 Euro zu berücksichtigen. 2.3. Fragestellung Wie berechnet sich die Einkommensteuer unter Berücksichtigung einer kombinierten Anwendung der Anrechnungs- und der Befreiungsmethode? 2.4. Lösung Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler…
…Aus dem Zusammenhang der Abkommensbestimmungen könnte eine Auslegung, die den Steuerpflichtigen einer endgültigen Doppelbesteuerung überließe (volle Besteuerung in Österreich, Anrechnung von lediglich 3% schweizerischer Quellensteuer) nicht als abkommenskonform angesehen werden. Dies hätte zur Folge, dass es jedenfalls zur vollen Besteuerung in Österreich unter Vollanrechnung der…
…Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages im Wohnsitzstaat nicht als Einkommen gelten, die Steuer des Quellenstaates insoweit von der Anrechnung ausgeschlossen, als sie auf diesen besonderen Einkommensteil entfällt. Beim Anrechnungsverfahren ist sodann die österreichische Einkommensteuer auf…
…010221/3371-IV/4/2010; Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 13. August 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III 182/2002) 5. Die Anrechnung tschechischer Quellensteuer 5.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 3 KStG 1988, Artikel 22 DBA-Tschechien 5.2. Sachverhalt Ein österreichischer…
…Summe für die Besteuerung erhalten. Bei einer nachfolgenden Ausschüttung würden daher nur 20% des Bilanzgewinnes in Höhe von EUR 3,6 Mio. mit 25% KESt zu versteuern sein. 6.3. Fragestellung Welche steuerlichen Konsequenzen sind aus diesem Sachverhalt zu ziehen, der in dieser Form wohl…
1. Körperschaftsteuer § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in…
…von 7 Monaten in Italien ausgeübten nichtselbständigen Arbeit (temporäre Entsendung nach Italien), so ist Österreich aufgrund Artikel 23 des DBA Österreich - Italien zur Anrechnung einer in Italien abkommenskonform erhobenen Steuer verpflichtet. Nach der 3-Stufen-Technik ist in einem ersten Schritt das Welteinkommen und der…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
…Beurteilung dieser Frage ist aber eine Sachverhaltsfrage; die Tatfrage der Schenkungsabsicht ist durch die Behörde in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Dabei wird auch besonderes Augenmerk auf gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen sowie tatsächliche Gestaltungen (Abrechnung der Beratungsleistungen der Neugesellschafter gegenüber den Altgesellschaftern, Ersparnis der Kosten für die Liquidation…
…der Folge wurde der von der Verkäuferin PS gewährte und vom Käufer in der Bilanz ausgewiesene Zuschuss(forderung) mit dem Kaufpreis aufgerechnet. Tatsächlich wurden vom Erwerber (A-GmbH) 46.000.000,- nach Aufrechnung mit der Zuschussforderung gegenüber der PS (Verkäufer) bezahlt. Im vorliegenden Sachverhalt ist…
…22/2007, in Österreich zur Anrechnung kommen. Das Bundesministerium für Finanzen ist mit dem Ersuchen an die Schweiz herangetreten, entsprechende Informationen über Entlastungsmöglichkeiten in einem dem Steuerabzug nachgelagerten Verfahren in der Schweiz zur Verfügung zu stellen. Wie eine der Rechtslage entsprechende Erfassung der nsA Einkünfte…
1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…
…berücksichtigen. 3. Beispiel (vereinfacht) 3.1. Abrechnung Lohnsteuer | Lohn/Gehalt/Sachbezüge für die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung | + Kurzarbeitsunterstützung | Bruttolohn/-gehalt | - Steuerfreie Bezüge gemäß § 68 EStG 1988 | - Sonstige Werbungskosten (zB Pendlerpauschale) und Freibeträge | Lohnsteuerbemessungsgrundlage x Lohnsteuertarif | Lohnsteuer 3.2. Dienstgeberbeitrag…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009