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BMF-010219/0080-VI/4/2008Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0080-VI/4/200820.02.2008

…Fahrzeuge eines KFZ-Händlers), so sind weder Vorsteuern aus dem Erwerb noch aus den laufenden Aufwendungen in der KZ 027 einzutragen. Kreis der betroffenen Kraftfahrzeuge: Neben PKW und LKW im herkömmlichen Sinn sind auch Wohnmobile, Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger bzw. Sattelauflieger) und Wechselbrücken von…

2021-0.000.826BREXIT: Neue Vorschriften im grenzüberschreitenden Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, die sich aus der vorläufigen Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens EU-UK ab 1. Jänner 2021 ergeben
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.000.82604.01.2021

…Medikamenten oder medizinischen Geräten in Notfällen, der Werkverkehr und der Transport mit Fahrzeugen nicht über 40 km/h. Außerdem sind Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhängern, 3,5 Tonnen nicht überschreitet von der Lizenzpflicht ausgenommen. Diese Regelung gilt allerdings nur bis zum 20…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…bis 1433 ) 5.2. Sachverhalt Ein Unternehmer betreibt von März bis Oktober a) eine schienenlose "Bahn" Diese Zugmaschine (Kleintraktor) mit Anhängern fährt auf einem Rundkurs (5 Haltestellen) auf einem vorgegeben Gelände. b) einen Kleinzug auf Schienen Die befahrene Rundstrecke erstreckt sich auf ca. 4 km…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…wo das Beförderungsmittel genutzt wird: 1. Die Nutzung muss im Drittlandsgebiet erfolgen. 2. Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern muss die kraftfahrrechtliche Zulassung im Drittlandsgebiet erfolgen. Kraftfahrzeuge müssen daher ein Kennzeichen eines Staates aus dem Drittlandsgebiet aufweisen. 3. Handelt es sich bei dem Beförderungsmittel zunächst um eine…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267/1967, idgF., ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nach § 82 Abs. 8 des KFG 1967 sind Fahrzeuge…