…betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr 2001 getroffene Aussage zu den erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz…
…14b AVRAG, f) Wiedereingliederungsteilzeit gemäß § 13a AVRAG, g) Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986, h) Bezug von Altersteilzeitgeld gemäß § 27 AlVG, i) Teilpension gemäß § 27a AlVG oder j) Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn im Kalenderjahr kein neues Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber…
…Dienstnehmerbeiträge einschließende gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Schuldner der Dienstnehmerbeiträge bleibt der Dienstnehmer, und es ist nur Voraussetzung für die Gewährung eines vom Arbeitgeber beantragten Altersteilzeitgeldes, dass er im Umfang des zuvor erwähnten, gemäß …
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…