…Inhalte des gegenständlichen Erlasses hat. Derartige Inhalte sind ab dem Tag des Inkrafttretens im Sinne des FORG auszulegen. 1. Rechtliche Grundlagen für die Verbrauchsteuerfreiheit Der gegenständliche Erlass behandelt die Verbrauchsteuerfreiheit von Tabakwaren, Alkohol, Schaumwein (inkl. Zwischenerzeugnisse und Wein) und Bier, die an Bord von Donauschiffen…
…der Alkoholsteuerstruktur-RL sieht eine Regelung vor, die die bisherige Praxis bei der Besteuerung von Biermischgetränken widerspiegelt. Im Bereich der gegenständlichen Frage besteht weitgehend Konsens, dem Vorschlag der Kommission zu folgen. Trotz intensiver Verhandlungen konnte jedoch bislang kein Kompromiss über den Änderungsvorschlag zur Alkoholsteuerstruktur-RL…
…Allfällige Unterlagen über die Summenbildung sind aufzubewahren. Die Möglichkeit einer gruppenweisen Zusammenfassung ist sowohl bei baren als auch bei unbaren Geschäftsvorfällen gegeben. 3.2 Zeitpunkt der Erfassung (1) Eintragungen in die für Zwecke der Erhebung der Umsatzsteuer, Alkoholabgabe, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu führenden Bücher…
… 30a FinStrG hingegen bei Nachforderungen betreffend übrige Verbrauchsteuern, sofern diese nicht als Eingangsabgaben zu qualifizieren sind (etwa Tabaksteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer). § 30a Abs. 5 FinStrG steht darüber hinaus der Anwendung des Verkürzungszuschlags bei sonstigen bundesrechtlichen Abgaben nicht entgegen (etwa Altlastenbeitrag). Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren aus dem Drittland…
…7. Begünstigte Körperschaften mit Aufgaben der öffentlichen Fürsorge Rz 135 Soweit ein Verein oder eine begünstigte Körperschaft Aufgaben der Familienfürsorge (§ 8 Z 2 KommStG 1993), etwa bei dem Versuch der Resozialisierung nicht vermittelbarer Langzeitarbeitsloser (zB Alkoholiker), aber auch sonstige Aufgaben außerhalb des Fürsorgebereichs, etwa Schuldnerberatung…
…Rz 5433 ff). Ab dem 1. April 2017 ist die elektronische Registrierkasse bzw. das elektronische Aufzeichnungssystem durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Andere bestehende Aufzeichnungsverpflichtungen (zB nach dem Weingesetz 2009, dem Alkoholsteuergesetz, dem Flugabgabegesetz) werden dadurch weder aufgehoben noch eingeschränkt (vgl. § 124 BAO)…
…die mit ihren mobilen Tätigkeiten ein Produktsortiment von nicht mehr als 20 gleichpreisigen Waren/Gegenständen im Angebot haben, in Anspruch genommen werden. So können zB verschiedene alkoholfreie Getränke mit einem einheitlichen Einzelpreis als gleichpreisige Ware behandelt werden. Beispiele: Umsätze, die von Gaifahrern ausgeführt werden; Umsätze…