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2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…der Gesellschafter (Mitglieder) Um Gesellschafter (Mitglieder) als Gesamtschuldner mit Leistungsgebot in Anspruch zu nehmen, muss der Name des in Anspruch genommenen Gesamtschuldners im Spruch des Bescheides genannt werden. Nach der Rechtsprechung des VwGH genügt dafür die Anführung im "Adressfeld" ("Bescheidkopf", vgl. VwGH 21.5.1992…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…somit ohne Angabe der Namen dieser Erben, reicht nicht (VwGH 24.2.2005, 2001/15/0160). Die Nennung des Bescheidadressaten im Adressfeld reicht (vgl. zB VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Bindungswirkung gemäß § 192 BAO). Zum Spruch des Feststellungsbescheides gehört die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber bzw. Beteiligten (§ 188 Abs. 3 BAO). Auch das Adressfeld (die Bescheidadressierung) bildet einen Teil des Bescheidspruches (§ 93 Abs. 2 BAO). Adressat des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO, der immer…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Liegenschaft im Bescheid bezeichnet ist (die Angabe der Steuernummer würde hiefür nicht reichen). An Stelle der namentlichen Nennung der Miteigentümer im Adressfeld käme auch ein derartiger Hinweis auf die Aufzählung in einer Beilage oder auf die Bezeichnung der Einkünftebezieher (bei der Aufteilung der Einkünfte aus…