Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…Zwischenzeit Arbeiten von anderen Unternehmen ausgeführt werden, dann wird mit der Fortführung der Bauarbeiten nicht eine neue Sechsmonatsfrist in Gang gesetzt. Das Unternehmen ist jedenfalls für die Arbeitslöhne seiner auf der Baustelle eingesetzten Dienstnehmer kommunalsteuerpflichtig; erhebungsberechtigt ist jene Gemeinde, in der die Baustelle gelegen ist…
…sie Einkünfte aus einer einzigen Quelle betreffen; sie gelten weiter, wenn Einkünfte aus mehreren Quellen bezogen werden (zB schachtelbefreite US-Dividenden und US-Zinsen; hier kann die 5%ige US-Quellensteuer auf Dividenden, nicht auf die von den Zinsen erhobene österr. KöSt angerechnet werden; vgl…
…gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 einzubeziehen: Wochengeld gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 Das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sowie Ersatzleistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 Einkünfte aus einer begünstigten Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit…
…1 Z 5 lit. b EStG 1988; EStR 2000 Rz 7968 3.2. Sachverhalt Ein beschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter (Wohnsitz in Monaco) erhält von einer inländischen GmbH Zinsen für Darlehen, die er der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Der Gesellschafter ist Alleineigentümer der Gesellschaftsanteile. Zum Betriebsvermögen der…
…Höhe zu einem Abfluss. Es stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen "aufwandswirksamen" Abfluss handelt oder nicht. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, ob der Betrag zur Zahlung von Betriebsausgaben Verwendung findet oder nicht. Beim 80%-Anteil, der vom DLZ dem…
…die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zinsabkommens (das ist der 1. Juli 2005) eine günstigere steuerliche Behandlung von Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen haben, vor. Im Fall einer bloß 20-prozentigen Kapitalbeteiligung erweist sich das DBA als günstigere Rechtsgrundlage zur steuerlichen Entlastung im…
…steuerfrei gemäß § 68 EStG 1988 berücksichtigt werden. Beispielsweise sind für den Urlaub mit dem laufenden Urlaubsentgelt ausbezahlte Zulagen und Zuschläge steuerpflichtig (vgl. LStR 2002 Rz 1132) während Zulagen und Zuschläge, die im Arbeitslohn, der an den Arbeitnehmer im Krankheitsfall weitergezahlt wird, enthalten sind, gemäß § 68…
…2. Sachverhalt Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wurden die Aufstockungsbeträge nur unter Progressionsvorbehalt erfasst, da eine Leistung aus einer öffentlichen Kasse (Bezüge aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) unterstellt wurde. Diese Rechtsansicht wurde auch vom BMF dem Grenzgängerverband ursprünglich so mitgeteilt - siehe auch BMF vom 28.10.2009…
Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht Unmittelbarkeitserfordernis bei Ausschüttungen (§ 94a EStG 1988, Rz 8059, EStR 2000) Sachverhalt Eine österreichische Kapitalgesellschaft schüttet Gewinne aus. Gesellschafter ist eine deutsche Personengesellschaft. An dieser deutschen Personengesellschaft sind drei im EU-Raum ansässige operative Kapitalgesellschaften beteiligt. Lösung Artikel 1 der…
…AÖF Nr. 208/2010 idF AÖF Nr. 71/2011 betr. Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht)- zum Schluss, dass der Gestellungsnehmer, welcher den Arbeitslohn wirtschaftlich getragen hat, als wirtschaftlicher Arbeitgeber iSv Art. 15 Abs. 2 lit. b des DBA Ö-CSSR anzusehen ist. Seitens…
…20 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 3819 ff Sachverhalt 1 Ein bilanzierender Steuerpflichtiger hält Wertpapiere zur Deckung einer Pensionsrückstellung in seinem Betriebsvermögen. Die Zinsen, die diese Wertpapiere abwerfen, unterliegen dem KESt-Abzug und sind endbesteuerungsfähig. Sie werden a) nicht in die Veranlagung einbezogen…
…Art. 17 Abs. 1 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 - Abgrenzung 1.7.1. Sachverhalt Tantiemen aus Urheberrechten, die einem österreichischen Musikalienverlag für tonkünstlerische Werke aus Deutschland zufließen, wurden in Deutschland bis einschließlich des Jahres 2006 gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr…
…werden, und es ist der Nachweis zu erbringen, dass die auf die in Österreich erbrachten Dienstleistungen entfallenden Arbeitslöhne im Ansässigkeitsstaat der Arbeitnehmer der Besteuerung unterzogen wurden. Im Rahmen dieser für die Ermessensübung maßgeblichen Grenzen erscheint eine im Interesse der Rechtssicherheit gelegene einheitliche Anwendungspraxis geboten, zumal…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
1. Die Behandlung des Arbeitslohns im Zusammenhang mit im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten 1.1. Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Art. 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) In den von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechen die Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte an Gehältern…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…