…dann, wenn ein Grenzgänger seinen Hauptwohnsitz in der Grenzzone hat, ein außerhalb dieser Zone im Ansässigkeitsstaat oder ein in einem Drittstaat gelegener Zweitwohnsitz nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führt. Auch ein Zweitwohnsitz außerhalb der Grenzzone im Tätigkeitsstaat schließt die Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung dann nicht aus…
…Parteienvertreter durchgeführt werden; es ist nicht erforderlich, dass der Parteienvertreter an dem der Steuer unterliegenden Vorgang (zB bei der Errichtung der Vertragsurkunde) mitgewirkt hat. Der Parteienvertreter darf jedoch nicht von der Befugnis zur Selbstberechnung ausgeschlossen sein (Aberkennung mit Bescheid gemäß § 11 Abs. 2 GrEStG 1987, …
…Zweitwohnsitz außerhalb der Grenzzone im Ansässigkeits-, Tätigkeits- oder in einem Drittstaat besteht, nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft. 2.3 Tätigkeitsausübung üblicherweise in der Grenzzone 10.Die Tätigkeit muss üblicherweise in der Grenzzone ausgeübt werden. Dabei ist es unerheblich, auf welcher Seite der Grenze die Tätigkeit…
…Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid wurde gar nicht begründet. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist wurde Beschwerde gegen die Wiederaufnahmsbescheide und die beiden Sachbescheide eingebracht. Im Zuge der Beschwerde wurden folgende Punkte vorgeworfen: Pauschale Aberkennung der Betriebsausgaben und Werbungskosten sei aufgrund der mangelhaften Begründung nicht nachvollziehbar; Nichterfolgung einer…
…ohne Ausweis der österreichischen Umsatzsteuer. 10.3. Fragestellung Kann die Feststellung der Betriebsprüfung, dass es sich bei der angegebenen Adresse nur um eine "Briefkastenadresse" handelt, zu einer Aberkennung der UID führen? 10.4. Lösung Nach Art. 28 UStG 1994 ist der Bescheid über die Erteilung…
…in Estland nie verwertet werden, wodurch wieder eine Nachversteuerung in Österreich ausgeschlossen ist. Fragestellung Liegen bei obigen Sachverhalten tax holidays vor mit der Wirkung der Aberkennung der geltend gemachten Verluste oder ein Fall der Nachverrechnung (aufgrund der Nichtvornahme einer Verlustverrechnung im Ausland) vor? Lösung Grundsätzliche…
…abzugsfähig, wenn die empfangende Organisation zum Zeitpunkt der Spendenzahlung in der Liste genannt ist. Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als begünstigte Organisation nicht (mehr) gegeben, hat das Finanzamt den das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen feststellenden Bescheid zu widerrufen und dies in der Liste zu veröffentlichen…