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BMF-010203/0452-VI/6/2011Auswirkungen des Urteils des EuGH vom 16.06.2011, C-10/10, Kommission/Österreich, betreffend die steuerliche Absetzbarkeit von Forschungsspenden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0452-VI/6/201102.08.2011

…begünstigte Spendenempfänger sein können: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen; b) durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind; c) die Österreichische Akademie der Wissenschaften; d) juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Rz 17 ff. Einzelfälle Wird in einem Bundesgesetz die Eigenschaft einer Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art ausgeschlossen, gilt dies auch für die KommSt (VwGH 31.01.2001, 2000/13/0193, Diplomatenakademie auf Grund des BG über die "Diplomatische Akademie Wien'', DAK - Gesetz 1996, BGBl. Nr…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Die Kurse erfolgen häufig im Auftrag des Arbeitsmarktservices (AMS). Im Rahmen eines solchen Bildungsprogrammes beauftragt die GmbH eine selbstständige, nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallende Trainerin mit der Abhaltung von Vorträgen für arbeitssuchende AkademikerInnen und Führungskräfte, mit folgenden Lehrinhalten: Bewerbungstraining (Lebenslauf, Bewerbung…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…Gemäß § 2 Universitäts-AkkreditierungsG akkreditierte Privatuniversitäten, die akademische Grade gleichlautend dem Universitätsstudiengesetz verleihen, entfalten eine den Universitäten vergleichbare Tätigkeit und fallen unter die oben angeführte Steuerbefreiung. Im vorliegenden Fall handelt es sich mangels Akkreditierung um keine Privatuniversität. Die formale Verweigerung der Akkreditierung als Privatuniversität muss…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…der mit dem akademischen Grad "Master of Advenced Studies (Mediation)" abschließt. Grundsätzlich wird ein einzelner Lehrgang (Kurs und dergl.) an der Universität nicht als Vergleichsmaßstab für einen von einer privaten Schule oder einer anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung abgehaltenen Lehrgang (Kurs und dergl) herangezogen werden…