…und zeitlicher Überschneidung mit der nichtselbständigen Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. VwGH 25.10.1994, 90/14/0184), sofern im und außerhalb des KommStG 1993 keine Steuerbefreiungen vorgesehen sind. Nicht dazu gehören die nichtsteuerbaren Leistungen gemäß § 26 EStG 1988. Dazu zählen beispielsweise: Reisevergütungen nach …
…haben alle Verhältnisse des Einzelfalles entsprechend zu würdigen, hier vor allem auch Rechts(un)kenntnisse der Partei, persönliche Umstände (wie insbesondere Krankheit und Behinderung), ebenso wie wiederholte Nachlässigkeiten und Versäumnisse. Soweit in den anzuwendenden Bestimmungen keine Geringfügigkeitsgrenzen verankert sind, besteht für eine "Pauschalregelung" keine gesetzliche…
…Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) mit der wahrheitswidrigen Behauptung erwirkt, die Einbringlichkeit der Abgabe werde durch den Zahlungsaufschub nicht gefährdet (VwGH 24.10.1990, 90/13/0087). Die Pflicht des Vertreters, die vom Vertretenen (als Eigenschuldner oder als Haftungspflichtiger) geschuldeten Abgaben zu entrichten, besteht nur insoweit, als…
…Gewerbebetrieb von max. EUR 966,65, werden 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich eines Betrages von 100 Euro (Einkommensentgang aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb) in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses ersetzt. Förderungswerber mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften sind von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen. Die Deckelung gemäß Punkt 5.5. lit…
…monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommen des Vergleichsjahres aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb von max. EUR 966,65 werden 90% der Bemessungsgrundlage (Einkommensentgang aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb) in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses ersetzt. Förderungswerber mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften sind von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen. Die Deckelung…
…Gewerbebetrieb von max. EUR 966,65, werden 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich eines Betrages von 100 Euro (Einkommensentgang aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb) in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses ersetzt. Förderungswerber mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften sind von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen. Die Deckelung gemäß Punkt 5.5. lit…