…Abgabenrechtliche Grundsätze Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. 3.2. Eigenständige Beurteilung des "steuerrechtlichen Dienstverhältnisses" Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des…
…10 iVm § 3a Abs. 9 UStG 1994? Das Umsatzsteuerrecht selbst kennt den Begriff "Managementleistungen" nicht. Für die Beurteilung von wirtschaftlichen Vorgängen knüpft das Umsatzsteuerrecht an inhaltliche Kriterien und nicht an äußere Erscheinungsformen an. Maßgebend ist der wirtschaftliche Gehalt (siehe dazu auch Ruppe, UStG, § 1 Tz…
…von umsatzsteuerlichen Zweifelsfragen entstehen lassen, zu denen nachstehend die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Finanzen bekanntgegeben wird: 1.1. Unter die Ausübung der öffentlichen Gewalt fällt die Seelsorge in allen ihren Erscheinungsformen, sowohl in mündlicher Predigt als auch durch schriftliche Publikationen, welche die göttliche Lehre verbreiten…
…§ 22 Rz 1). Nach § 21 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Fragen nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes zu beurteilen. Bei Anwendung der vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Gesetzesbestimmungen sind nicht die den Bezeichnungen, Benennungen, Ausdrücken und Begriffen…
…von der Gestaltung der Vertragsparteien abzugehen. Nach § 21 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Fragen nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes zu beurteilen. Bei Anwendung der vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Gesetzesbestimmungen sind nicht die den Bezeichnungen, Benennungen…