1 Ärztliche Gutachtertätigkeit Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird Rz 946 der UStR 2000 mit Wirkung ab 1. Jänner 2001 geändert: Rz 946 Rechtslage ab 1.1.2001 Auch die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten gehört zur Berufstätigkeit als Arzt (§ 2…
…setzt keine Hoheitsakte, ist nicht befugt, das Zeugnis wieder abzunehmen und es ist auch kein verwaltungsbehördlicher Instanzenzug eingerichtet. Fragestellung: Stellen solche staatlich akkreditierten Unternehmungen funktionell Organe einer Gebietskörperschaft dar, sodass die von diesen Stellen ausgestellten Berichte amtliche Zeugnisse gemäß § 14 TP 14 GebG sind? Lösung…
…mit dem eine Konzession erteilt wurde, für jedes im Umfang der Konzession enthaltene Fahrzeug einen beglaubigten Auszug aus dem Gewerberegister auszufertigen. Frage: Ist für diese beglaubigten Auszüge die Vergebührung gemäß § 14 TP 1 GebG (amtliche Abschriften) oder gemäß § 14 TP 4 GebG (Auszüge) vorzunehmen? Lösung: …
…einzuräumen. 3.2 § 8 Abs. 1 GebG, § 14 GebG - Amtlicher Gebrauch von ausländischen Urkunden Fragestellung: Ist der amtliche Gebrauch von ausländischen Standesurkunden, ausländischen Strafregisterbescheinigungen usw nach der jeweiligen Tarifpost des § 14 GebG je Ausfertigung zu vergebühren, auch wenn die zweifache Vorlage nicht notwendig wäre? Lösung…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…