…des geringen Werts der Verlassenschaft (§ 153 Abs. 1 AußStrG) Überlassung an Zahlungs statt (wenn keine Insolvenzeröffnung erfolgt, aber Überschuldung vorliegt) (§ 154 AußStrG) Diesen Verfahren ist gemein, dass keine Erbantrittserklärungen abgegeben werden und auch kein Antrag der Finanzprokuratur auf Aneignung einer erblosen Verlassenschaft gestellt wird und…
…Darlehen oder einen Kredit ist eine Novation und gebührenpflichtig, wenn diese beurkundet wird. Bleibt die Verbindlichkeit in den Büchern unverändert (keine Umbuchung auf ein anderes Konto), liegt keine Ersatzbeurkundung vor. 2. Gemäß § 2 Z 4 lit. c KVG unterliegt die Überlassung von Gegenständen an die…
…als für den nachfolgenden zwischen den selben Rechtspersonen stattfindenden Rechtsvorgang eine Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorangegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Das trifft im Falle der Schenkung an den Treuhänder nicht zu. Seinerzeit hat A (Treugeber) den…
…öffentliche Gut | Neuregelung der Bemessungsgrundlage | 4. Käufer übernimmt als Gegenleistung eine der Höhe nach noch ungewisse Verpflichtung des Verkäufers | gestrichen | Siehe Punkt 2.3.2 der Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gem. …
…erbrechtlicher Ansprüche (Erbvertrag, Testament oder gesetzliche Erbfolge) oder aufgrund mittelbarer erbrechtlicher Ansprüche, das sind Vereinbarungen über die Abgeltung eines angenommenen Vermächtnisses oder eines geltend gemachten Pflichtteiles durch Hingabe endbesteuerten Vermögens an Zahlungs statt, erwirbt oder als Abgeltung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 4…
…dass ihm die Rückzahlung der abweichenden Erbquote deshalb zustehe, weil er der Vertreter der Verlassenschaft sei. Auf Grund einer Anfrage an das Gericht teilte dieses dem Finanzamt mit, dass die genannten Antragsteller nur in Höhe ihrer jeweiligen Erbquote den Rückzahlungsbetrag erhalten können und nicht abweichend…
…nicht abgelaufen ist. Ferner könnte eine amtswegige Wiederaufnahme wegen Vorliegens des Vorfragentatbestandes (=Einantwortung) angewendet werden. Zudem könnte man gemäß § 295a BAO den ursprünglich richtigen Feststellungsbescheid dahingehend abändern, dass die unverändert festgestellten Gesamteinkünfte statt auf A, B und Verlassenschaft nach C auf A, B und die…