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BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung der Gesellschaftsteuer. Sämtliche Tatbestandsmerkmale sind hier erfüllt. Der Gesellschaftsteuer unterliegt somit der Wert der Leistung, der sich aus dem Zinsenvorteil kapitalisiert auf unbestimmte Zeit ergibt. Zur Berechnung des Zinsenvorteiles siehe Erlass des…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Praxis immer wieder vor, dass die Bezirksgerichte in Beschlüssen gemäß § 154 AußStrG aussprechen, dass eine bestimmte Person, der einzelne Vermögenswerte des verstorbenen Abgabepflichtigen an Zahlungs statt überlassen werden, ermächtigt wird, die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Auch im Kontext geringfügiger Nachlässe iSd § 153 AußStrG werden…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…oder sie der Mitunternehmerschaft von einem verstorbenen Mitunternehmer zur Nutzung überlassen wurden (Sonderbetriebsvermögen), sofern diese Grundstücke gemeinsam mit Mitunternehmeranteilen an dieselbe(n) Person(en) zugewendet werden und der Erblasser im Zeitpunkt des Todes mindestens zu einem Viertel unmittelbar am Vermögen der Gesellschaft beteiligt war, und…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…Pflichtteiles durch Hingabe endbesteuerten Vermögens an Zahlungs statt, erwirbt oder als Abgeltung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG erhält. 2.3 Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung kommt immer nur einmal, jedoch im vollen Umfang des Vorhandenseins von endbesteuertem Vermögen zum…