…iVm den Bestimmungen des UmgrStG vom zweifachen Einheitswert auch zu einer Grunderwerbsteuerpflicht auf Grund einer Anteilsvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 GrEStG 1987? Lösung: Ja. Da der 2%-Gesellschafter nach Verschmelzung nicht Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft ist, erfolgt eine Anteilsvereinigung bei der D-GmbH vor der…
…das Finanzamt den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO anpassen? 4.4. Lösung Auf Grund des neuen § 300 Abs. 1 "BAO neu" ist eine Änderung oder Aufhebung von beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheiden nicht mehr möglich. Der Beschwerdeführer kann jedoch die Herabsetzung der Einkommensteuer vor Erledigung der…
…auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstirbt, der Schutz des…
…4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der Begünstigte den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor, für welchen gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG 1955 Erbschaftssteuer anfällt. 3…
…den Händen der Rechtsnachfolgerin allein deshalb anders zuzuordnen wäre. Diese nachträglichen Einkünfte beim Rechtsnachfolger sind unter die abkommensrechtliche Einkunftsart einzuordnen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen ist. Entsprechend ist auch für Zwecke der Anwendung des Artikels 19 Absatz 2 Satz 2 des Abkommens nur auf…
…17 ErbStG, der vom Erben nicht ausgenützt werden kann (überschießender Steuervorteil), den Legataren und Pflichtteilsberechtigten anteilig zu. Der überschießende Steuervorteil steht unabhängig davon zu, ob und in welchem Maße der Erbe zur Entrichtung des Legates oder zur Erfüllung des Pflichtteiles endbesteuertes Vermögen realisiert oder auf…
…abweichend von § 1022 ABGB getroffenen Vereinbarung über eine Bevollmächtigung über den Tod hinaus oder auf den Todesfall sehen weitere Normen Durchbrechungen des Grundsatzes der Beendigung einer Vollmacht durch den Tod vor: Prozessvollmachten iSd § 35 ZPO werden durch den Tod der Partei nicht aufgehoben Prokura (§ 52…
…und Schulden | 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung | 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung | Anpassung des Verweises auf den in § 33 Abs. 1 BewG 1955 genannten Betrag Valorisierung des Inventar-Höchstbetrages | 3. Abtretung in das öffentliche Gut | 3. Abtretung in das öffentliche…
…Erwerb im Familienverband vor, wenn es sich bei den beiden Gesellschaftern um Personen aus dem begünstigten Familienkreis handelt? Lösung: Nein, die Lösung zu Punkt 6.5. gilt sinngemäß, weil bei Erwerb durch Anwachsung kein Erwerb vom vorletzten (ausgeschiedenen) Gesellschafter vorliegt. 6.7. Definition des Familienverbandes …
…Erlass des BMF vom 7. Mai 2008, BMF-010206/0050-VI/5/2008, Abschnitt 3.11. 3. Erbschafts- und Schenkungssteuer 3.1 § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG 1955 idF vor dem SchenkMG 2008 - Schenkung auf den Todesfall Sachverhalt: Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall schenkt…
…leisten? Lösung: Für den Übergabsvertrag vor dem 01.08.2008 ist die Grunderwerbsteuer von der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung (entgeltlicher Teil) gemäß § 17 GrEStG 1987 zu erstatten. Eine Erstattung der Schenkungssteuer kommt nicht in Betracht, weil § 33 ErbStG 1955 - selbst wenn die Voraussetzungen vorliegen würden - auf Vorgänge…
…b) entsteht die Steuerschuld im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (§ 8 Abs. 1 GrEStG 1987) Bemessungsgrundlage ist Im Fall a) 60.000 Im Fall b) 74.000 (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987 iVm §§ 16 und 17 BewG 1955) Hinsichtlich Schenkungsverträgen auf den Todesfall, die vor dem 1…
…4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der überlebende Partner den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor, für welchen gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG 1955 anfällt. 2…
…beträgt. Beträgt die Abweichung weniger als 50%, ist das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht in Hinblick auf den Betrieb nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Je stärker die Gegenleistung vom Wert des eingebrachten Vermögens abweicht, desto eher liegt eine Bereicherungsabsicht vor. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober…
…Finanzamt die Todesfälle, die eröffneten letztwilligen Anordnungen und die Vornahme von Erbteilungen bekannt zu geben (§ 24 Abs. 1 ErbStG 1955), derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben, bevor sie die auf den Namen des Erblassers lautenden Wertpapiere nach Eintritt des Erbfalles…
…einer Anleihe auf den Nennwert ist nicht zulässig. Eine Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert kann zulässig sein. Er trifft in diesem Erkenntnis auch eine Aussage über die Höhe der Anschaffungskosten. Die Randziffern 1273 und 1274 der KStR sehen zeitanteilige Abschreibungen des Agios oder Überparibetrages vor.…
…2010 auf die Gesellschafter aufzuteilen? Lösung Zu 1.: Ein Einzelunternehmer kann eine Quote seines Betriebes verschenken. Es liegen im gegenständlichen Fall keine Anhaltspunkte vor, die Schenkung ertragsteuerlich nicht anzuerkennen. Eine Betriebsquotenschenkung ist wie eine unentgeltliche (Teil)Betriebsübertragung zu behandeln und fällt unter den Tatbestand des…
…handelte es sich nach Rechtslage vor dem 1. August 2008 um eine Schenkung auf den Todesfall, die zwar zivilrechtlich eine Schenkung unter Lebenden darstellte. Eine Schenkung auf den Todesfall wäre grundsätzlich gemäß § 3 ErbStG 1955 schenkungssteuerpflichtig gewesen, wenn sie nicht durch die lex specialis des …
…vor oder nach der Einantwortung verlangt werden. Kommt keine Einigung zustande, wird der Nachlass (das noch vorhandene, aus dem Nachlass stammende Vermögen) mehreren Erben entsprechend der abgegebenen Erbquote eingeantwortet und es entsteht hinsichtlich des ursprünglichen Nachlassvermögens eine Miteigentümergemeinschaft. Aufgrund der Rückwirkung der Einantwortung auf den…
…unmissverständlichem Sinn und Zweck der Bestimmung, der auch in den Gesetzesmaterialien zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 zum Ausdruck kommt. Die Regelung des § 30 Abs. 4 EStG 1988 ist auch nur für Grundstücke notwendig, die vor dem 01.04.2012 angeschafft wurden, weil ab diesem Tag angeschaffte…