Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…
…Ist-Vergleichen und Anfertigung von Abrechnungsunterlagen für den Bauherrn) vor Ort in Finnland zu übernehmen, so könnte dies noch als Mitwirkung an der Bauausführung angesehen werden, weil vermutlich Erkenntnissen aus diesen Prüfungen gewisse fördernde und gestaltende Auswirkungen auf den Baufortgang nicht abzusprechen sind. Für den…
…Fremdverhaltensgrundsatz fordernde Bestimmung des § 6 Z 6 EStG 1988 eine Gewinnermittlungsvorschrift ist und daher rein formal gesehen die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht anspricht, kann nicht als Rechtfertigung dafür herangezogen werden, im Bereich der nichtbetrieblichen Einkünfte den Fremdverhaltensgrundsatz zwischen nahestehenden Personen nicht zu beachten…