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5 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 700Inländischer wissenschaftlicher Mitarbeiter einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/9517.08.1995

…dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-Liechtenstein begründet wurde. Dies selbst dann, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters - gemessen…

EAS 3288Betriebstätteneigenschaft eines Kontaktbüros
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0418-IV/4/201219.06.2012

Hat ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO…

EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024

…oder andere Lehrer". Dieser in Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien vorgesehene Begriff wird grundsätzlich nicht eng ausgelegt und umfasst neben Lehrenden auch jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt (EAS 1592). Personen, die aktuell keine "Hochschullehrer oder andere Lehrer" sind, sondern stattdessen als Post…

EAS 1592Forschungsstipendium an einen italienischen Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/2-IV/4/0007.02.2000

…Vertragstaat ansässig ist oder unmittelbar vor diesem Aufenthalt dort ansässig war." Der Begriff des "Lehrers" würde hiebei nicht eng ausgelegt werden. Denn er umfaßt nach Auffassung des BM für Finanzen jeden wissenschaftlich wirkenden Mitarbeiter einer universitären Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten Abkommensbestimmung vor…

EAS 1515Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit an Wiener universitärem Zentrum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 668/1-IV/4/9906.09.1999

…zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann unterliegen die hiefür von dem Zentrum gezahlten Vergütungen nicht der inländischen Abzugsbesteuerung, da diese wissenschaftliche Zusammenarbeit tatbestandsmäßig nicht von § 99 EStG 1988 erfasst wird. Wohl wird…