…der österreichischen Holding-GmbH die Vorteile der Endbesteuerung genauso wirksam werden wie im Fall von Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften, erscheint aus dem Gesichtspunkt der EU-Prinzipien (insb. Art. 52 EG-Vertrag) ebenfalls unbedenklich. Wesentlich ist allerdings, daß die österreichische Holdinggesellschaft auch tatsächlich eine wirtschaftliche Funktion erfüllt…
…ansässige Gesellschaft zu betrachten (Artikel 4 Abs. 3 DBA-Zypern). Bei zypriotischen "Briefkastengesellschaften" wird nicht nur diesem Aspekt besondere Bedeutung zukommen, sondern es wird auch aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§§ 21 ff BAO) zu prüfen sein, ob die unter Einschaltung der zypriotischen Gesellschaften abgewickelten…
…wenn in Korea überhaupt kein Steuerabzug erfolgt sein sollte. Nur solange Vereinbarungen dieser Art wirtschaftlich begründbar und international üblich sind, erscheinen sie aus dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unbedenklich und reduzieren diesfalls nicht die Anrechnung der fiktiven 15%igen koreanischen Steuer. 15. März 1994 Für…
…Halbjahr erzielten Zinsen von 12 Mio. S ein diesen Kapitalertrag schmälernder Aufwand von S 10 Mio. gegenüber. Nach Abzug eines solchen im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwandes verbleiben daher "wirtschaftliche Zinsen" von S 2 Mio., die gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Griechenland aus der…
…näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 18. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…7959). Damit ist aber das gesetzliche Erfordernis für den Bestand einer Lohnsteuerabzugspflicht für die in das Ausland entsandten Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens erfüllt, weil der wirtschaftliche Erfolg ihrer Auslandsarbeit der inländischen Volkswirtschaft (die das österreichische Arbeitgeberunternehmen einschließt) zu dienen bestimmt ist. Nur dann, wenn der…
…der deutschen Gesellschaft wahrgenommenen Aktivitäten bisher ganz oder teilweise zum Aufgabengebiet der österreichischen Tochtergesellschaft gehört haben, oder wenn die deutsche Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ihre Leistungen nicht der schweizerischen Gesellschaft, sondern der österreichischen Gesellschaft gegenüber zu erbringen hat. 27. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…dann einsetzen soll, wenn durch ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Verpflichtung auferlegt wird, stille Reserven steuerfrei zu belassen, die sich im Zusammenhang mit der Betriebseinbringung - in wirtschaftlicher Betrachtung - in den Händen von Steuerausländern bilden oder bilden könnten. Dieses Prinzip wird in § 16 Abs. 2 UmgrStG nicht…
…Bezügen der beschränkten Steuerpflicht, denn seine Arbeit wird in Österreich verwertet, weil der wirtschaftliche Erfolg seiner Arbeitsleistung "der österreichischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist". Die Bezüge werden vom österreichischen Arbeitgeber als Entgelt für die vom Piloten ihm gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Aus dieser Arbeitsleistung…