…so wird hinsichtlich der Gesamttätigkeit eine Betriebsstätte begründet (Rz 77 des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Eine abschließende Entscheidung hinsichtlich des konkreten Einzelfalls ist der für die Sachverhaltswürdigung zuständigen Behörde vorbehalten und kann nicht im Wege einer auf die Beantwortung von Rechtsfragen ausgerichteten EAS…
…Beteiligungsveräußerungen (also für Vorgänge, bei denen Bargeld lukriert wird) nicht gewährter Besteuerungsaufschub von wesentlichem wirtschaftlichen Gewicht erstrebt wird. Ein Grund für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs. 3 KStG 1988 hinsichtlich der aus Deutschland einfließenden Ausschüttung scheidet im beschriebenen Fallmuster allerdings aus, weil die deutsche Tochtergesellschaft…
…Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung an bereits vorgenommene Beurteilungen durch die deutsche Steuerverwaltung. Die Parteiansicht, dass sich der Geschäftsleitungsort in…
…DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der deutschen Besteuerung, als sie Funktionen in den deutschen Betriebstätten der KG ausübt. Es ist zwar richtig, dass nach der österreichischen Verwaltungspraxis die Vorschriften über die Mindestbesteuerung nicht auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische…
…Besteuerung (und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen). Die Steuer ist in Österreich hiebei im Lohnsteuerabzugsweg zu entrichten. Die Lohnsteuerhaftungspflicht trifft hiebei die schweizerische Muttergesellschaft und nicht die österreichische Tochtergesellschaft. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nur geboten, wenn die vorübergehend in Deutschland zur Verfügung gestellten Büroräume als Betriebstätte des österreichischen Kommanditisten anzusehen wären. Dies ist aber regelmäßig bei 6 Monate nicht überschreitenden örtlichen Einrichtungen nicht der Fall. 6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so sind die ungarischen Geschäftsführerbezüge gemäß § 22 Z 2 EStG im Hinblick auf diese mittelbare Beteiligung als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit zu qualifizieren. In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren war Einigung erzielt worden…
…die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
…einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach Rz 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist wohl die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung…
…erschienenen Aufsatz von Dr. Loukota "Arbeitnehmerauslandsentsendungen im Konzernverbund" hingewiesen. Sollten nach Durchsicht dieser Abhandlung im gegebenen Zusammenhang noch Fragen offen bleiben, dann kann darauf durchaus noch im EAS-Verfahren eingegangen werden. 12. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und durch Bestimmung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung zu lösen. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet sich dort, wo die grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen, die für die Führung der Geschäfte des Rechtsträgers bzw. der Gesellschaft als Ganzes notwendig sind, im Wesentlichen getroffen werden (Rz…
…103 der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien) hindert nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen deren Anerkennung dann nicht, wenn die Angemessenheit an Hand einer kostenorientierten Methode nachprüfbar bleibt. Allerdings wird darauf zu achten sein, dass zentrale Koordinierungs- und Kontrollfunktionen des Konzerns teilweise auch im eigenen Interesse der Konzernmuttergesellschaft…
… diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren ein, bestünden keine Bedenken, wenn unter den gegebenen Umständen mit rückwirkenden Besteuerungsmaßnahmen im Bereich der Körperschaftsbesteuerung bis zur…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
…181) wird hingewiesen. Die Abgrenzungsfrage sollte im übrigen zweckmäßigerweise im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden Österreichs und der betroffenen ausländischen Staaten entschieden werden. Für den Fall von zwischenstaatlichen Meinungsverschiedenheiten könnte die Angelegenheit im Rahmen von internationalen Verständigungsverfahren im Wege des BM für Finanzen abgeklärt…
Übernimmt der handelsrechtliche Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft zusätzlich eine risikobehaftete und mit etwa 800.000 ATS dotierte Geschäftsführerfunktion für eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht…
…Rechts) der eingetragene Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft immer als Dienstnehmer dieser Kapitalgesellschaft gilt, hat für die Geschäftsführer von Zweigniederlassungen schon deshalb keine Bedeutung, weil einer Zweigniederlassung weder nach österreichischem oder deutschem inländischen Recht noch auch nach Abkommensrecht die Arbeitgebereigenschaft zugemessen werden kann. Übernimmt daher der in…
…zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann. Nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 ist die im Wirtschaftleben üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages mit jener Gesellschaft, deren Geschäftsführung von dem Geschäftsführer wahrgenommen wird…
Der Veräußerungsgewinn, den eine unter Gerichtsaufsicht stehende koreanische Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung einer etwa 60-prozentigen Beteiligung an einer österreichischen GmbH erzielt, unterliegt gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Art. 13 Abs. 4 DBA-Korea nicht mit 34…