…ob es sich bei wertender Betrachtung aus der Sicht eines Unternehmers um einen einzigen (gegebenenfalls fortschreitenden) Einsatz oder um eine Mehrzahl von Einsätzen handelt. Dies kann wiederum von unterschiedlichen Faktoren (zB Zahl der Auftraggeber; Abschluss eines einheitlichen Vertrags oder unterschiedlicher Verträge; Entfernung der Einsatzorte voneinander…
…zu betreuen (EAS 420). Eine eingehendere Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt könnte allerdings auch dann erforderlich sein, wenn es sich bei dem schweizerischen Unternehmen nicht um ein "tätiges Unternehmen" handeln sollte und wenn die aus der Belieferung der in- und ausländischen Kunden erzielten Gewinne nicht der…
…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…
…aus dem die österreichische Gesellschaft nach Bedarf Ware zum Verkauf entnimmt, so bildet ein solches Auslieferungslager weder nach dem österreichisch-deutschen DBA noch nach dem österreichisch-schweizerischen DBA eine Betriebstätte. Denn bloße Auslieferungslager wirken nach Artikel 5 Abs. 4 der dem OECD-MA folgenden Verträge…
…das diese Gesellschaft berechtigt, um rund 40 Mio. S ein Auslieferungslager zu errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der bloße Umstand, dass das Gebäude nach 30 Jahren (also nach Ablauf…
…dieses Produkt nach dieser Rezeptur herzustellen, wobei das schweizerische Unternehmen ein für die Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt, so wird durch diese Vorgänge allein keine inländische Betriebstätte für das schweizerische Unternehmen in Österreich begründet. Auch die Räume einer…
Wird von einem österreichischen Spediteur einer belgischen Kapitalgesellschaft ein Lagerraum als Auslieferungslager überlassen, dann stellt ein solcher Lagerraum für die belgische Kapitalgesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und damit auch im Sinn des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrechtes dar. Die mit der körperschaftssteuerlichen Betriebstätte…
…dass die Niederlassung auch dazu dient, umsatzsteuerliche und zollrechtliche Rechtsfolgen auszulösen, ändert daher nichts daran, dass das Erfordernis der ausschließlichen Benutzung für Lagerungs- und Auslieferungszwecke erfüllt bleibt. Wird in dem Lager importierte bzw. von der ungarischen Produktionsgesellschaft lohnveredelte Ware gelagert, die nicht nur zur Versendung…
…von einem österreichischen Unternehmen Maschinen für ein schweizerisches Unternehmen gefertigt und in ein Auslieferungslager des schweizerischen Unternehmens geliefert, das sich auf dem Betriebsareal des österreichischen Produktionsunternehmens befindet, dann wird hiedurch alleine für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründet. Denn ein Auslieferungslager stellt gemäß Art…
…der Umstand, dass bei rund 70.000 Paar Schuhen ein "Bootstuffing" durch die Spedition vorgenommen werden soll, bei dem in Fernost gefertigte Bestandteile mit gelagerten Schuhinnenteilen verbunden werden und solcherart das Fertigprodukt in der Lagerhalle geschaffen wird, zur Begründung einer deutschen Betriebstätte führt. Der Umstand…
…Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen…
…da die oben zitierte Sonderregelung des DBA-S jedenfalls dem inländischen Recht vorgeht. Dieses Auslieferungslager wird auch nicht dadurch zu einer DBA-relevanten Betriebstätte, dass die auszuliefernde Ware nicht aus Schweden sondern aus Österreich stammt, und von dem österreichischen verbundenen Unternehmen erzeugt wird. Schließlich erscheint…
…ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13/0160; 9.12.2004, 2004/14/0023; 27.4.2005, 2002/14/0050). Maßgebend ist hierbei, ob aus den…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 DBA-Deutschland begründen Einrichtungen, die ausschließlich der Lagerung oder Auslieferung von Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig…
…Und zwar auch dann nicht, wenn in einem von dem Großhandelsunternehmen angemieteten Gebäude Lager- und Ausstellungsräume für das schweizerische Unternehmen eingerichtet werden, Auslieferungen über Anweisung des schweizerischen Lagerinhabers getätigt werden und über ein EDV-Terminal ein Datentransfer über die Lagerveränderungen in die Schweiz stattfindet (Art…
…AG zur Versendung an die Kunden (ca. 20 LKW-Lieferungen pro Tag) verbracht werden, dann deutet dies alles bereits darauf hin, dass die mit dem Vertrieb zusammenhängenden Funktionen schwerpunktmäßig nicht in der Schweiz, sondern in Österreich ablaufen dürften. Die Richtigkeit dieser Vermutung erscheint weiters bestätigt…