…genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13…
…Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem ersten Einsatz vor Ort zu laufen und wird durch vorübergehende Abwesenheiten von der Baustelle im Allgemeinen nicht unterbrochen. Eine Mitwirkung an der Bauausführung liegt auch in den Fällen einer bloßen Planungstätigkeit vor (Ziffer 17 des OECD-Kommentars zu Artikel…
Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser…
…69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür erhaltenen Vergütungen in Österreich Steuerfreiheit genießen. In EAS 781 wurde bei…
…dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt…
§ 31 EStG stellt bei der Festlegung des Eintrittes einer Steuerpflicht für die in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angewachsenen stillen Reserven nicht darauf ab, für welche Dauer der Wegzug aus Österreich geplant ist. Allerdings wird bei Wegzug in ein anderes Land der EU oder des EWR die…
Entsendet eine österreichische GmbH einen ihrer Dienstnehmer für die Dauer von rund 2 Jahren zur Akquisition nach Kalifornien, wobei ihm in Kalifornien eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dann vermag die bloße polizeiliche Abmeldung in Österreich nicht das Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht zu bewirken…
Verlegt ein 30jähriger Österreicher (ledig, keine Kinder, kein Lebenspartner), der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn…