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EAS 1284Liquidation einer inländischen Vertriebstochter unter Kundenstockübernahme durch eine deutsche Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/56-IV/4/9806.07.1998

…weist darauf hin, dass diese Übertragung des Osteuropa-Kundenstockes von der österreichischen auf die deutsche Konzerngesellschaft nach fremdüblicher Abgeltung verlangt und dass bei Verweigerung einer solchen Abgeltung durch die deutsche Schwestergesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung an die japanische Muttergesellschaft vorliegt. Nun ist es richtig, dass das…

EAS 974Zinsenverzicht seitens der deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/9602.12.1996

Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…

EAS 1777Darlehensverzicht zwischen Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0109.01.2001

…verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft dar. Die verdeckte Ausschüttung in die Schweiz unterliegt der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer, die…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 2858Darlehensvergabe an eine deutsche "Enkelpersonengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0410-IV/4/200706.06.2007

In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…

EAS 131Konzerninterne Finanzierungen; angemessener Zinssatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/2-IV/4/9220.05.1992

  Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

  Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…

EAS 1090OECD-konforme Behandlung eines konzernintern zinsenlos vereinbarten Darlehens auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/29-IV/4/9719.06.1997

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer irischen Tochtergesellschaft ein Darlehen von S 50 Mio. und wird diese Kapitalüberlassung weder in Irland noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung anerkannt, dann ist gemäß Ziffer 202 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1979, AÖFV. Nr. 79…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…eine ausreichende Vergleichbarkeit müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Parteienseite geht offensichtlich davon aus, dass die von ihr gewählte Verzinsung (4,38% im Jahresdurchschnitt 1996 bis 2006) jener entspricht, die bei Kreditaufnahme bei fremden Kommerzbanken anfallen würde…

EAS 3169Verzinsung einer kraft DBA nicht bestehenden Steuerschuld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1604-IV/4/201021.06.2010

Hat eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft ihre 65-prozentige Beteiligung an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft veräußert, steht das Besteuerungsrecht an den hierbei erzielten Gewinnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des DBA-Bulgarien der Republik Österreich zu. Ist auf bulgarischer Seite unstrittig, dass die veräußerte Beteiligung der…

EAS 2015In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/0203.04.2002

    Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 638Gesellschafterdarlehen zugunsten einer schweizerischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

…unter den gegebenen Umständen Gefahr besteht, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung von verdecktem Stammkapital angesehen wird, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der…

EAS 2100Steuersparmodell mit brasilianischem Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 374/1-IV/4/0222.07.2002

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…

EAS 3357Mittelbare Besicherung im Fall von outbound-Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0750-VI/8/201421.11.2014

Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar…

EAS 2819EAV und "offenkundige verdeckte Ausschüttung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0060-IV/4/200701.02.2007

…österreichischen Quellenbesteuerung abgeschirmt. Der bloße Umstand, dass der Gewinntransfer wegen der bereits im EAV eingegangenen Ausschüttungsverpflichtung keines Gewinnverteilungsbeschlusses bedarf, lässt keine Umgehungsverdachtsgründe aufkommen, die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige verdeckte Ausschüttungen" im Sinn von § 2 der VO BGBl. Nr. 56/1995 zu werten…

EAS 2452In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/1-IV/4/0426.04.2004

Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…