…Saldo aus den fixen Zinseinnahmen und den variablen Refinanzierungszinsen. Wird nun mit dem ausländischen Verkäufer der Anleihe eine Swaptransaktion getätigt, in deren Rahmen die variable Zinsverpflichtung gegen die Fixzinsverpflichtung aus der Anleihetransaktion getauscht wird (dies mit dem Ergebnis das dem fixen Zinsertrag in gleicher Höhe…
…ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen. Im Allgemeinen wird hierbei von Zinssätzen auszugehen sein, zu denen Banken unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden…
…sondern im Veranlagungsweg der Besteuerung zuzuführen sind, wird durch Artikel 11 des Abkommens Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen zugeteilt. Die Hypothekarzinsen sind sonach in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Bei dieser Variante müsste allerdings die polnische Niederlassung tatsächlich mit jenen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die ihr derartige Transaktionen erlauben. Geschieht dies mit Krediten, die die österreichische Firmenzentrale in Österreich aufnimmt, dann müssten die hiefür auflaufenden Zinsen an die polnische Niederlassung weiterbelastet werden. Selbstverständlich müsste…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
…Ansicht vertretbar, dass den von der Niederlassung erzielten Zinsenerträgnissen marktübliche Zinsenaufwendungen an den kreditgebenden ausländischen Hauptsitz gegenübergestellt werden, so dass nur die Zinsenmarge der österreichischen Besteuerung unterliegt. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass hiedurch nicht eine Keinmalbesteuerung von Zinsen verursacht wird, weil die…
…Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind …
Werden von deutschen Banken Darlehen an österreichische Kreditnehmer gewährt, die auf inländischen Grundstücken sichergestellt werden, so unterliegen die von den deutschen Banken bezogenen Hypothekarzinsen nach der derzeit geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung. Durch das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA…
…DBA-Belgien) zur Verfügung. Dieses Verfahren würde nur dann zu keiner korrespondierenden Steuerentlastung in Luxemburg und Belgien führen, wenn dort infolge der Inanspruchnahme vorteilhafter Steuerrechtsregime eine korrespondierende Herabsetzung des aus Österreich zufließenden Zinsenertrages im Wesentlichen ohne steuerliche Auswirkung bliebe. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007
…dem Zeitpunkt der Einkünfteerzielung und jenem des Nachweises der Abkommensberechtigung vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann kann dies auch nicht zum Anfall von Zinsen für eine (abkommensrechtlich gar nicht entstandene) Steuerschuld führen. Da Abkommensrecht dem innerstaatlichen Steuerrecht derogiert, muss auch eine Vorschrift des nationalen Körperschaftsteuerrechtes…
…verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist…
…Abs. 1 Z 1 AVOG 2010 beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu stellen. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde allerdings das Wesen der Stückzinsen verändert. Waren sie bisher "Zinsen" und stellten sie sonach "Früchte" der zugrundeliegenden Wertpapiere dar, werden sie nunmehr als Teil des Veräußerungserlöses, also…
…in Fällen dieser Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für…
…einer österreichischen KG mit österreichischen Betriebstätten zuzurechnen sind, dann unterliegen die aus diesen Wertpapieren fließenden Zinsen auch dann der österreichischen Besteuerung, wenn sämtliche Gesellschafter der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i…
…den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar oder mittelbar besichert ist. In Bezug auf…
…Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in österreichischen Betriebstätten (nämlich jenen der Personengesellschaft) erwirtschafteten Gewinnes der deutschen Kapitalgesellschaft gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung zu unterziehen sein…
…ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit…
…tritt die türkische Bank mit den erzielten Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein. Es ist unerheblich, ob die Zinsen von dem türkischen Kreditnehmer oder von dem Eigentümer der inländischen Liegenschaft in seiner Eigenschaft als Bürge…
…Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen…