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EAS 95Kest-freie internationale Finanzinstitutionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 584/1/1-IV/4/9224.04.1992

…Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge. "Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn der genannten Gesetzesstelle sind Institutionen, die auf völkerrechtlicher Basis - wenn auch als Gesellschaft des Privatrechts - gegründet wurden und überdies internationale Finanzierungen unter Inanspruchnahme der internationalen Kapitalmärkte durchführen. Ob Emittenten den Status einer internationalen Finanzinstitution haben…

EAS 1993Komplexes Investmentgeflecht über deutsche Investmentpersonengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/4-IV/4/0214.02.2002

Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH&CoKG, die ausschließlich dadurch vermögensverwaltend tätig ist, dass sie das aufgebrachte Kapital in deutsche "Zielfonds" investiert, die ihrerseits ebenfalls in der Rechtsform von Personengesellschaften betrieben werden und die ihre Finanzmittel als Private Equity und Joint Venture Kapital…

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 1687US-Investment-Partnerships und irische Investment-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/4-IV/4/0010.07.2000

Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

Gemäß Artikel 10 Abs. 3 des künftigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina bestimmt das Recht des Quellenstaates - mit Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat -, den Begriffsinhalt des Ausdruckes "Dividenden". Beteiligen sich daher österreichische Investoren an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im…

EAS 1766Abkommensberechtigung deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 629/1-IV/4/0022.01.2001

  Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…

EAS 1585Verkauf von Anteilen an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/1-IV/4/0015.01.2000

Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…

EAS 2530Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0250-IV/4/200513.12.2004

…offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14…

EAS 2533Unmittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0249-IV/4/200413.12.2004

…25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von der ab 2005 wirksam werdenden Herabsetzung des Schwellenwertes auf 2.000,00 Euro nicht berührt. Überschreiten die Inlandseinkünfte der deutschen Anleger (inklusive der Immobilienfondserträgnisse) den genannten Schwellenwert, besteht Veranlagungspflicht. 13. Dezember 2004 Für den Bundesminister…

EAS 2880Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

Wendet man auf den in EAS 2875 behandelten Fall (Gewinnausschüttung aus einer 14,16-prozentigen Beteiligung an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft) nicht die Niederlassungsfreiheit des Artikels 43 EGV, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit des Artikels 56 EGV an, ist es erheblich, ob bei der gegenständlichen Beteiligung im Jahr…

EAS 2778Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0553-IV/4/200609.11.2006

Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs.2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis…

EAS 2293KESt-Pflicht für obligatorische Genussrechte ausländischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/0312.05.2003

Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…

EAS 2517Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 395/1-IV/4/0404.10.2004

…kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen Anlegern Einkünfte aus Kapitalvermögen, die als Sondereinkunft nach …

EAS 1788Einschub einer GmbH vor einen ausländischen Kapitalanlagefonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/1-IV/4/0111.01.2001

    Beteiligen sich österreichische private und institutionelle Anleger an einer inländischen GmbH (Ö-GmbH), die ihrerseits eine deutsche Tochter-GmbH (D-GmbH) gründet, von der schließlich die Beteiligung an einer deutschen Investmentfonds-GmbH gehalten wird über die schlussendlich professionell und nach dem System der…

EAS 550KEST-Abzug von Zinsen an Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4705/1-IV/4/9419.12.1994

…3 der Kapitalertragsteuerrichtlinien, AÖF Nr. 158/1993). Die österreichischen Banken sind nach Steuerrecht sonach berechtigt (nicht aber verpflichtet), bei Zinsenzahlungen an völkerrechtlich privilegierte Personen den Steuerabzug zu unterlassen. Sollte eine Bank den Kapitalertragsteuerabzug dessen ungeachtet vorgenommen haben, dann besteht die Möglichkeit, durch einen auf § 240…

EAS 3077Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1381-IV/4/200905.07.2009

…Steuerpflicht auch dann auf ausländische Gewerbebetriebe, wenn diese im Inland nur unbewegliches Vermögen unterhalten. Bei den gewerblich tätigen deutschen Anlegern ist daher wegen der Einkünftezuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb der Wertzuwachs in den österreichischen Immobilien auch dann erfassbar, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist…

EAS 3083Veräußerung von Substanzgenussrechten an österreichischen Immogesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2222-IV/4/200928.08.2009

Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…

EAS 243Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/9304.03.1993

In Österreich ansässige Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen…

EAS 282Investitionsbegünstigungen in den neuen deutschen Bundesländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1807/2/1-IV/4/9313.07.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen…