…dar. Denn diese waren infolge des Durchgriffes durch die deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG und bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende KG sein, wird…
…Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage…
…weil in jenen Jahren, in denen die deutsche Betriebstätte wieder Gewinne erzielt, die österreichische GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt worden ist, liegt kein Fall einer Nachversteuerungspflicht vor. Eine andere Sichtweise wäre nur dann geboten, wenn die Umwandlungsmaßnahme in Österreich nicht betriebswirtschaftlich motiviert gewesen…
…GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die deutsche KG. Werden von…
…seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. 12…
…ist und dass lediglich eine Ansässigkeitsbescheinigung hinsichtlich der durch die Fusion untergegangenen Gesellschaft vorliegt, dann ist damit die für die Kapitalertragsteuerbefreiung maßgebende rechtliche Voraussetzung nicht erfüllt. Denn auch wenn die aufnehmende oder neugegründete nunmehrige Muttergesellschaft Gesamtrechtsnachfolger der untergegangenen Gesellschaft ist, kann daraus nicht erkannt werden…
…ausüben, falls mangels inländischer Ansässigkeit des Erblassers und des Erben in Österreich nur beschränkte Erbschaftssteuerpflicht besteht. Denn der Erbübergang von Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften (betrieblich tätige Personengesellschaften eingeschlossen) löst nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine beschränkte Erbschaftssteuerpflicht in Österreich aus (siehe EAS 98, EAS 519, EAS…
Hat eine inländische KG, deren einzige Kommanditistin eine deutsche GmbH (Beteiligungs-GmbH) und deren Komplementärin eine andere deutsche GmbH (ohne Kapitaleinlage) ist, in den Jahren 1997 und 1998 Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite…
…D-GmbH) beteiligt war, und wird diese GmbH errichtend zum 31. Dezember 2002 in eine GmbH&Co KG umgewandelt, dann bilden die Betriebstätten der umgewandelten GmbH ab diesem Zeitpunkt Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D…
Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…
Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll…
…wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass…
Verluste, die in einer österreichischen KG anfallen, an der eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sind auf Grund des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz auch hinsichtlich des auf diesen schweizerischen Gesellschafter entfallenden Anteils nach österreichischem Recht vortragsfähig, wenn gemäß BMF-Erlass vom…
…des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG ist, die zu 100% der genannten deutschen Produktions-GmbH (als Kommanditist) gehört und an der eine konzernzugehörige österreichische Management…
…an einer deutschen GmbH&Co KG beteiligt und erleidet die deutsche operativ tätige Gesellschaft in ihren deutschen Betriebstätten Verluste, dann können diese Auslandsverluste gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen werden. Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage…
Wird die inländische Tochter-GmbH (T-GmbH) einer deutschen Mutter-GmbH (M-GmbH) in eine KG umgewandelt (die weiterhin zu 100% der deutschen Mutter-GmbH gehört), dann wandeln sich damit die inländischen Betriebstätten der unbeschränkt steuerpflichtigen T-GmbH in solche der bloß beschränkt steuerpflichtigen M…