…zwischen Kufstein und Brenner auf österreichischem Staatsgebiet zurücklegen, als Tag des Aufenthaltes in Österreich. Wenn in der zitierten Regelung des OECD-Kommentars im Zusammenhang mit der dort enthaltenen Aufzählung von nicht beruflich bedingten Aufenthaltstagen bloße Transitaufenthalte ausgenommen werden, dann sollten dadurch überspitzte Auswirkungen bei Einbeziehung…
Entsendet eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft einen ihrer Mitarbeiter für einen 183 Tage überschreitenden Zeitraum nach Finnland, um ein dort übernommenes Projekt auszuführen, unterliegen die auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitslöhne sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer…
…dann wird zur Herbeiführung eines abkommensgemäßen Zustandes die Einleitung eines Verständigungsverfahrens erforderlich sein. Zur Vermeidung einer transitorischen Doppelbesteuerung kann für die Dauer des Verständigungsverfahrens über entsprechenden Antrag auf der Grundlage von § 48 BAO eine vorläufige Steuerentlastung auf österreichischer Seite bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens angeordnet…
…wenn die Verlustbeteiligung - ertragsbedingt - nur transitorischer Natur ist. Haben in Österreich ansässige Gesellschafter der deutschen GmbH&Co KG Genussscheine gezeichnet und werden die daraus erzielten Erträge in Deutschland nach Artikel 7 DBA-D im Veranlagungsweg als Teil der in der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne (als…
…internationale Abklärung des Verrechnungspreisproblems herbeizuführen. Die Führung eines solchen Verständigungsverfahrens würde zwar nicht den Abschluss der Außenprüfung hindern; doch könnte in einem solchen Fall durch eine transitorische Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO der Eintritt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens vermieden werden. Bundesministerium für…