Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
…Steuer zur Verfügung steht, auf die eine italienische Steuer angerechnet werden kann. Der Fall könnte ein anderes Ergebnis zeitigen, wenn auch die nichtselbständige künstlerische Tätigkeit teilweise in Italien ausgeübt und dort - abkommenskonform - besteuert worden wäre. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Allerdings steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches Artikel 15 Abs. 1 DBA Frankreich entgegen, der auf der Grundlage des "Kausalitätsprinzips" das Besteuerungsrecht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jenem Staat zuteilt, in dem die die Einkünfte generierenden Arbeitsleistungen erbracht worden sind; dies ist im vorliegenden Fall Frankreich…
…denn es liegen diesfalls gemäß § 25 Abs. 1 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, die im Inland ausgeübt und/oder verwertet worden ist. Die Geltendmachung dieser Steuerpflicht hat nur dann zu unterbleiben, wenn dies durch das im Verhältnis zur Slowakei anzuwendende DBA-CSSR (BGBl…
…9 zweiter Satz der deutschen AO 1977 ausdrückt, ab welcher Zeitdauer ein Aufenthalt nicht mehr nur ein vorübergehender ist. Der diesem BFH-Urteil zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem gegenständlichen teilweise vergleichbar; ging es in diesem Urteilsfall doch darum, dass ein österreichischer Staatsbürger im Streitjahr 1981…
…303, ergebende Betrachtung, dass als Werbungskosten abgesetzte Sozialversicherungsbeiträge im Falle ihrer Rückzahlung im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusetzen sind, ist auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da bei Rückzahlung von schweizerischen Beiträgen das Erfordernis für eine Rückgängigmachung eines seinerzeitigen inländischen Steuervorteils nicht gegeben…