…könne keine inländische Betriebstätte besitzen, weil es über keine Räumlichkeiten in Österreich die Verfügungsgewalt habe (die Postadresse sei die Anschrift eines "unabhängigen Dienstleisters"), dann bedarf es noch einer eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland "unabhängig…
…nicht nur Zugang hiezu, sondern ist auch befugt - und übt diese Befugnis auch tatsächlich aus -, Einfluß auf die Art und Weise der Warenauslieferung aus dem Lager zu nehmen (z.B. Reihenfolge der Belieferung). b) der Außendienstmitarbeiter hat keine "Verfügungsgewalt" über das Auslieferungslager, jedoch besitzt er…
…Abs. 6 keine Anwendung, sodass die Lizenzgebühren der 20-prozentigen Abzugsbesteuerung in Österreich unterliegen. Wird in der Folge in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass es sich bei der schweizerischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft mit tatsächlicher Geschäftsleitung in Österreich handelt, so tritt hiedurch gemäß § 1 KStG. unbeschränkte…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im…
Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…