…1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Diese Verständigungsvereinbarung ist nunmehr durch die - nicht speziell…
…1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Diese Verständigungsvereinbarung ist nunmehr durch die - nicht speziell…
…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…
… 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für den "Wiederzuzug" aus der Schweiz und wegen der Tatsache, dass im Rahmen des Wegzuges 2018 eine Besteuerung der stillen Reserven aufgrund von Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz…
Erhält ein Österreicher anlässlich seines Dienstantrittes bei einer österreichischen Tochtergesellschaft eines US-Konzerns von der US-Konzerngesellschaft eine einmalige Einstiegsprämie in Höhe von 20.000 $ wobei sich dieser Betrag als eine Vorwegvergütung für die der österreichischen Gesellschaft zu erbringenden Arbeitsleistungen darstellt, dann unterliegt diese…
…sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder…
Das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem 1. August 2008 (siehe dazu VfGH 7.3.2007, G 54/06 ua.; 15.6.2007, G 23/07) nach wie vor dem…
…dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Kammerumlage, die vor 1994 mit einem Hebesatz zwischen 19% und 41% in der vom Gewerbeertrag bescheidmäßig vorgeschriebenen Gewerbesteuer enthalten war, auch nach ihrer strukturellen Neuordnung noch um eine "Steuer gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art" handelt, sodass sie…
…Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis…
…auf diese in Großbritannien abkommenskonform zu besteuernden Einkünfte entfällt, anzurechnen. Bei dieser Anrechnung muss die britische Steuer nicht in eine solche, die auf die laufenden Bezüge und eine solche, die auf die Sonderzahlung entfällt, gesplittet werden. Vielmehr ist die in Großbritannien abkommenskonform erhobene Gesamtsteuer auf…
…bedient. Dies bedingt, dass die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und der übrigen Infrastruktur an den entsandten Mitarbeiter fremdüblich von der schweizerischen Konzerngesellschaft abgegolten wird. Die schweizerische Gesellschaft tritt mit ihrer nach § 29 BAO begründeten Betriebstätte wohl nach inländischem Recht in die beschränkte inländische Körperschaftsteuerpflicht ein, doch…
…Deutschland) oder - falls die Haftungsübernahme in der Privatsphäre erfolgt - Sonstige Einkünfte aus Leistungen darstellen, die dann unter Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens fallen. Damit unterliegen sämtliche der genannten Vergütungen grundsätzlich der deutschen Besteuerung und sind in Österreich - soweit nach inländischem Recht überhaupt ein Besteuerungsanspruch…
…Überlassung von Rechten fallen unter § 28 Abs. 1 Z. 3 EstG 1988 und führen bei Rechtsverwertung in inländischen Betriebstätten, im vorliegenden Fall in den Betriebstätten des inländischen Berechtigten, zur inländischen Steuerpflicht. Allerdings verpflichtet Artikel 7 des DBA-Schweiz derartige EInkünfte, die einer in der Schweiz…
…zu Art. 12 OECD-MA 2014). Für die genaue Einordnung ist ein Rückgriff auf innerstaatliches Recht erforderlich. Im Ertragsteuerrecht gilt die Herstellung und Entwicklung von Software weder als schriftstellerisch noch als wissenschaftlich (VwGH 24.4.1996, 92/13/0026; VwGH 2.5.1991, 90/13…
…Vornahme des Lohnsteuerabzuges verpflichtet sind, da die inländische Baubetriebstätte der ARGE als ihre anteilige Betriebstätte in Österreich gilt; sie verfügen damit im Sinn des § 81 EStG über eine österreichische "Lohnsteuerbetriebstätte" und sind folglich gemäß § 47 Abs. 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Wenn unter solchen Gegebenheiten…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…
…Nutzungsüberlassung unkörperlicher Wirtschaftsgüter), sondern gilt auch für Vergütungen für die Nutzungsüberlassung körperlicher Wirtschaftsgüter ("gewerbliche Ausrüstungen"). Wird daher in Tschechien im Rahmen einer Betriebsprüfung eine abkommenskonforme Abzugsbesteuerung für die Jahre 2001 bis 2003 nachgefordert und wird dieser Nachforderungsbetrag im Jahr 2004 bezahlt, dann ist dieser Nachforderungsbetrag…
…diesfalls gemäß § 25 Abs. 1 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, die im Inland ausgeübt und/oder verwertet worden ist. Die Geltendmachung dieser Steuerpflicht hat nur dann zu unterbleiben, wenn dies durch das im Verhältnis zur Slowakei anzuwendende DBA-CSSR (BGBl. Nr. 34/1979…
Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…
Die österreichische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist berechtigt, eine von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr ("service fee") für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Warenimporten erbracht werden (Verhandlung mit Produzenten, Warenqualitätsprüfung, Verschiffung und Versicherung der Ware, Mängelreklamationen), als Betriebsausgabe abzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass…