…Betriebstätte nur zugerechnet werden, wenn sie funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Betriebstätte dienen (in diesem Sinne auch BFH 30.8.1995, I R 112/94, BStBl II 1996, 563). Sie müssten Grundlage von wesentlichen Funktionen ("significant people functions") sein, zu denen auch das…
…sollten. Es ist daher nach international akkordierten Grundsätzen auf der Grundlage des AOA (siehe hierzu EAS 3010) durch Funktionsanalyse vor allem festzustellen und zu belegen, welche "significant people functions" (für die Unternehmensgewinnerzielung wesentliche persönliche Funktionen) in den Büros der KGs ausgeübt werden. Bundesministerium für Finanzen…
…von Unternehmensmitarbeitern der Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH) ausgeübt werden, zu denen das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Part I/125). Die gegenständliche Beteiligung müsste daher funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit…
…einer zwingenden Zurechnung, da es auch hier an einem funktionalen Zusammenhang fehlen kann (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014). Vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebsstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die ihr zuzurechnenden immateriellen Vermögenswerte ausgeübt werden, zu denen auch…
…die Beurteilung, ob Vermögenswerte (hier: die Anteile an der deutschen Maschinenfabriks-GmbH) einer deutschen Betriebstätte zurechenbar sind, ist eine Funktions- und Risikoanalyse erforderlich, wobei "Funktionen" grundsätzlich nur solche sein können, die von Unternehmensmitarbeitern ausgeübt werden ("significant people functions", siehe VPR 2010 Rz 183). Für die…