…mag sich künftig aus dem derzeit von der OECD favorisierten "separate-entity-approach", also einer fast totalen Gleichstellung von Betriebstätten mit verbundenen selbständigen Unternehmen, möglicherweise eine andere Sichtweise ergeben. Da aber der "separate-entity-approach" derzeit noch nicht von der OECD als Interpretationsmaßstab für die…
…could be subjected to a source taxation the OECD Commentary still upholds the fundamental old principle that the "separate entity approach" is only a fiction and cannot disregard the fact that the permanent establishment and the head office are only two parts of one single…
… der inbound- und outbound-Transfer der Wertpapiere erfolgt steuerneutral. Diese Sichtweise deckt sich mit dem derzeit in der OECD für die Gewinnabgrenzung zwischen Hauptsitz und Betriebstätte entwickelten "Separate Entity Approach"; darnach sollen die innerbetrieblichen grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebstätte in gleicher Weise wie zwischen…
…an die grenzdurchschnittene Betriebstätte (an das E-Werk) gilt der Fremdvergleichsgrundsatz des Artikels 7 Absatz 2 des DBA-Deutschland, der auf dem "separate entity approach" basiert und der davon ausgeht, dass zwei fiktive Fremdunternehmer (das E-Werk und das Stammhaus der AG) in Geschäftsbeziehung stehen…
…ausländischem Hauptsitz und inländischer Betriebstätte bewirkt, so wird dieser selbst geschaffene Firmenwert - bei Anwendung des von der OECD propagierten "separate entity approach" - nach österreichischer Auffassung beiden Unternehmensteilen nach Art eines wirtschaftlichen Miteigentums zuzuordnen sein. Dies aber wieder hat zur Folge, dass bei der Ermittlung des…
…ihre Gesetze korrespondierend auszulegen, zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) und der diesem inhärente "separate entity approach" nach dem Ansatz von Marktpreisen wie bei Erwerb von unabhängigen Dritten verlangt. Es liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß…
…AOA (VPR 2010 Rz 181). Danach hat in einem ersten Schritt eine Analyse der von der Betriebstätte tatsächlich wahrgenommenen Funktionen und in einem zweiten Schritt die Betriebstättengewinnermittlung stattzufinden, wobei die Betriebstättengewinnermittlung auf dem "separate entity approach" beruht, der danach verlangt, der Betriebstätte jene Gewinne zuzurechnen…